Durchführung
1. Anmeldung
- Die Anmeldung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat ist verbindlich und muss
im Dezember des 2. Schuljahres durch die Schüler und Schülerinnen
bei ihren Fachlehrer/innen erfolgen.
- Die Schüler und Schülerinnen können zwischen Niveaustufe
II (B1) und III (B2) wählen. Niveau III sollte aber der angestrebte
Level sein.
- Die Prüfungen müssen im Dezember von der Schulleitung über
das Kultusministerium bestellt werden. (Termin beachten)
2. Schriftliche Prüfung (100 Punkte)
Niveau II – 90 Minuten
Niveau III – 120 Minuten
- Die Prüfungszeit beginnt mit Abspielen des Hörverstehens, vorher
ist den Schülern und Schülerinnen Zeit zum Durchlesen der Hörverstehensaufgabe
zu geben.
- Es darf ein zweisprachiges universelles Wörterbuch benutzt werden.
- Die Korrektur ist mit denen vom Landesinstitut herausgegebenen Deskriptorentabellen
für das KMK-Zertifikat durchzuführen, bei denen Inhalt und Sprache
jeweils zu 50 % gewichtet werden. Die Grundlage für die Deskriptoren
ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen.
- Die Punkte der Erst- und Zweitkorrektur werden nach jeder Aufgabe gemittelt
und kaufmännisch gerundet (siehe Korrekturblatt), da die Punkte für
die einzelnen Aufgaben auf dem Zertifikat getrennt ausgewiesen werden und
nur ganze Punkte erlaubt sind.
- Nur wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird zur mündlichen
Prüfung zugelassen (Im Anschluss an die schriftliche Prüfung steht
ein Zeitfenster zur Verfügung, in dem die mündlichen Prüfungen
durchgeführt werden können.) Die schriftliche und die mündliche
Prüfung sind bestanden, wenn jeweils mindestens die Hälfte der
ausgewiesenen Punktzahl erreicht wird, wobei jeweils der schriftliche und
der mündliche Prüfungsteil zu bestehen sind. Ein Ausgleich
ist nicht möglich.
3. Mündliche Prüfung (30 Punkte)
- Die mündliche Prüfung ist eine Tandemprüfung. Sie dauert
im Niveau II 20 Minuten und im Niveau III 30 Minuten (pro Paar).
- Sie besteht aus 3 Teilen:
- Small Talk
- Interaktion
- Berufsrelevante Gespräche (der Bereich Marketing ist
einzubeziehen)
- Die Schüler und Schülerinnen erhalten 10 Minuten Vorbereitungszeit
(getrennt oder unter Aufsicht) und dürfen ein zweisprachiges universelles
Wörterbuch benutzen.
- Die mündliche Prüfung muss bis zur offiziellen Zeugnisausgabe
durchgeführt worden sein.
- Die Schülerleistung kann mithilfe von Deskriptoren auf der Grundlage
des GER bewertet werden.
- Die mündliche Prüfung wird mit 2 Prüfern durchgeführt.
Ein Protokoll ist anzufertigen.
4. Notenbekanntgabe
- Den Schülern und Schülerinnen wird nach der schriftlichen Prüfung
nur mitgeteilt, ob sie bestanden oder nicht bestanden haben. Bei Nichtbestehen
sind sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.
- Nach der mündlichen Prüfung werden den Schülern und Schülerinnen
die Ergebnisse der mündlichen und schriftlichen Prüfung mitgeteilt.
5. Zertifizierung
- Die Schüler und Schülerinnen erhalten das Zertifikat gemeinsam
mit ihren Abschlusszeugnissen.
- Das Ergebnis der Prüfung und die Teilnahme an der Prüfung erscheinen
nicht im offiziellen Abschlusszeugnis.
- Die Erläuterungen zum Zertifikat werden auf Englisch und Deutsch auf
die Rückseite des Zertifikats gedruckt.
6. Klassenarbeitsregelungen zur Vorbereitung auf das KMK-Fremdsprachenzertifikat
- Jedes Schuljahr sollten mindestens zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben
werden.
- In jedem Schuljahr sollten in den Klassenarbeiten alle Kompetenzbereiche
lt. Lehrplan mindestens einmal abgefragt werden. (Hörverstehen, Leseverstehen,
Schreiben, Sprachmittlung).
- Zusätzlich sollte mündlich die Sprechfertigkeit durch eine angemessene Überprüfung
bewertet werden. Die Noten für die Überprüfung der Sprechfertigkeit
können den gleichen Stellenwert wie die schriftlichen Leistungsnachweise
insgesamt erhalten.
- Im 2. Schuljahr sollten auch die Inhalte des Faches Marketing sowohl schriftlich
wie auch mündlich angemessen berücksichtigt werden.
Diese Materialien sind entstanden zu der Fortbildung Nr. 841401 vom 23.07.2009
– 24.07.2009 unter der Leitung von StD Ingo Noack,
StR Veit Kibele und
StR'in Nicole Wichmann, die für diese
Inhalte verantwortlich zeichnen.