Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/faecher/nwt/sicherheit/nwt_natwiss/, Stand 25. May. 2012
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Gemäß Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht
GUV-SI 8070
Stand November 2009
Die Sicherheitsaspekte im technischen Bereich sind in einer gesonderten Handreichung formuliert.
Im Unterricht im Fach NwT kommt experimentellen und auch praktischen Aufgaben besondere Bedeutung zu. Die Betrachtung von Vorgängen unter verschiedenen fachlichen Perspektiven erfordert eine enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte und bringt es mit sich, dass Lehrerinnen und Lehrer zeitweilig auch in anderen als ihren Ausbildungsfächern unterrichten.
An der Schule obliegt es dem Schulleiter/der Schulleiterin sicherzustellen, dass die Sicherheit im Unterricht gewährleistet wird. Um die Schulleitungen und die beteiligten Lehrerinnen und Lehrer in dieser Situation zu unterstützen, hat die pädagogische Arbeitsgruppe NwT des Kultusministeriums eine Handreichung zur Einweisung ggf. "fachfremd" unterrichtender Lehrerinnen und Lehrer erstellt. Die Handreichung fasst Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung und der KMK (Kultusministerkonferenz) zusammen, deren Einhaltung empfohlen wird.
An den Schulen erfolgt die Einweisung durch die Schulleitung bzw. durch eine von der Schulleitung beauftragte Lehrkraft. Die Regierungspräsidien werden Sorge tragen, dass Fragen der Sicherheit im NwT-Unterricht in schulnahen Fortbildungsangeboten aufgegriffen werden.
Das Fach NwT beinhaltet auch technische Unterrichtsanteile.
In den Regierungspräsidien ausgebildete Multiplikatoren für Sicherheitsfragen
im technischen Unterricht in NwT zur Verfügung, die für schulnahe
Fortbildungsveranstaltungen angefordert werden können.
Diese Handreichung kann die Richtlinien der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Ministeriums für Jugend und Kultus und Sport nicht ersetzen.
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