Allgemeines zur DVA
DVA
- DVA = Diagnose- und Vergleichsarbeiten
- Diagnose- und Vergleichsarbeiten werden
- vom Landesinstitut für Schulentwicklung (LS)
- im Auftrag des Kultusministeriums
- auf der Grundlage des Bildungsplans 2004
- und der Notenbildungsverordnungen erstellt.
Infos:
lbsneu.schule-bw.de/entwicklung/dva/

DVA – Ziele
Qualitätsentwicklung der Schule
- Sie überprüfen, inwieweit es den Schulen gelungen ist, die Erwartungen
der Bildungsstandards zu erreichen.
- Sie dienen damit der empirisch gesicherten, zielgerichteten und systematischen
Qualitätsentwicklung vor Ort.
- Sie liefern landesweite Vergleichswerte für die Selbstevaluation
der Schulen und sollen in die Fremdevaluation einbezogen werden.
- Der Umgang der Schulen mit den Ergebnissen ist Gegenstand der Fremdevaluation.
Individueller Lernstand der Schülerinnen und Schüler
- Sie vermitteln den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern
und deren Eltern objektive Informationen über den jeweiligen individuellen
Lernstand im Hinblick auf bestimmte Kompetenzen.
DVA – Vorgaben
Selbstevaluation und Fremdevaluation im Schulgesetz (18.12.06)
- Die Schulen führen zur Bewertung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität regelmäßig
Selbstevaluation durch ...
- Das LS führt in angemessenen zeitlichen Abständen Fremdevaluation durch
...
- Das KM kann Schüler und Lehrer verpflichten, an Lernstandserhebungen von
internationalen, nationalen und landesweiten Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen
...
EvaluationsVO, § 5 Verfahren, Methoden (1.8.08)
- Die Ergebnisse von zentralen Leistungsfeststellungsverfahren sind bei der
Selbstevaluation einzubeziehen.
Bildungsplan 2004 (Einführung)
- ... empirisch gesicherte, zielgerichtete und systematische Qualitätsentwicklung
vor Ort ...
Verwaltungsvorschrift zu den Vergleichsarbeiten (17.5.09)
- In den Klassen 7, 9 und der ersten Jahrgangsstufe des Gymnasiums der Normalform
... werden jeweils zu Beginn des Schuljahres schriftliche Arbeiten angefertigt,
für welche die Termine vom Kultusministerium und die Aufgaben und die Wertungsmaßstäbe
vom Landesinstitut für Schulentwicklung landeseinheitlich vorgegeben sind.
- Diese Arbeiten sind ein diagnostisches Instrument, das sich auf den Lernstand
des jeweils vorangegangenen Schuljahres bezieht.
- Sie werden nicht benotet.
- Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden mit den Schülern, Eltern und
in Lehrerkonferenzen besprochen. Auf Wunsch werden die korrigierten Arbeiten
den Schülern nach Hause mitgegeben.
DVA – Anforderungen an die Vergleichsarbeiten
Vergleichsarbeiten sind standardisierte Tests, die nach sozialwissenschaftlichen
Methoden entwickelt werden
- zielgerichtete und systematische Konstruktion von Aufgaben
- standardisierte Durchführung, Korrektur, Auswertung
- Erprobung der Aufgaben an einer repräsentativen Stichprobe
- Berechnung landesweiter Vergleichswerte
- Evaluation der Arbeiten und des Verfahrens
Gütekriterien für standardisierte Tests
- Validität: Wie gut misst der Test, was er zu messen soll?
- Reliabilität: Wie genau misst der Test, was er misst?
- Objektivität: Wie unabhängig ist das Testergebnis von Einflüssen außerhalb
der Testperson?
DVA als Diagnoseelement:
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