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Die Aufgaben und die Stellung der Abteilungsleiter/innen sind in der Verwaltungsvorschrift vom 25. Mai 2005 beschrieben:
zur
Verwaltungsvorschrift vom 25. Mai 2005 Az.: 36-6401.50/
Aufgaben und Stellung der Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an allgemein bildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen (Abteilungsleiter)
I. Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an allgemein bildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen (Abteilungsleiter).
II.Stellung und Aufgaben
1. Allgemeines
Der Abteilungsleiter ist Teil des Schulleitungsteams und unterstützt
den Schulleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er leitet eine schulische
Abteilung. Der Schulleiter ist Vorgesetzter der Abteilungsleiter. Er trägt
die Gesamtverantwortung für ihre Arbeit. Die Abteilungsleiter sind dem
Schulleiter gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Schulleiter legt unter
Beachtung eines an der Schule vorhandenen Leitbildes bzw. pädagogischen
Programmes die Aufgabenbereiche der Abteilungsleiter und die Formen der Zusammenarbeit
fest und bildet die schulischen Abteilungen, deren Zahl grundsätzlich der
Zahl der Stellen für Abteilungsleiter entspricht, die der Schule zur Verfügung
stehen. Der Abteilungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die seinem
Aufgabenbereich zugehörenden Aufgaben erfüllt werden. Er ist berechtigt,
die hierfür erforderlichen Weisungen zu geben und ist insoweit Vorgesetzter
der Lehrkräfte. Er arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich
und ist als Führungskraft auf die Grundregeln des kooperativen Führungsstils
verpflichtet. Sofern an der Schule ein Leitbild bzw. ein pädagogisches
Programm formuliert ist, richtet er seine Arbeit daran aus.
2. Aufgabenbereiche
Den Abteilungsleitern können insbesondere Aufgaben aus den folgenden Bereichen übertragen werden:
3. Anforderungsprofil
Von Abteilungsleitern wird erwartet, Führungs- und Leitungsaufgaben zu übernehmen. Hierher gehören vor allem:
Leitbildes
der Landesverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 11. Dezember
1995 (K.u.U 1996 S. 81), und Bereitschaft zur Fortbildung im Sinne des Aufgabenprofils.
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Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Sandra Kretz,
Akademiereferentin
Gerne nehmen wir Ihre
Wünsche und Anregungen
auf.
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