Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/ffb/st_schul/, Stand 30. Jul. 2010
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Die stellvertretende Schulleiterin/der stellvertretende Schulleiter ist gemäß § 42 Schulgesetz die ständige und allgemeine Vertretung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters. Bestimmte Aufgabenbereiche werden ihr/ihm nach Absprache zur selbständigen Wahrnehmung übertragen.
Der Tätigkeitsbereich einer stellvertretenden Schulleitung kann sich je nach Absprache mit der Schulleiterin/dem Schulleiter auf die Handlungsfelder Planen, Organisieren, Verwalten, auf Pädagogische Aufgaben sowie auf den Personal- und Ausbildungsbereich erstrecken.