Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/fortbildungen/reisekosten/, Stand 26. May. 2012
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Für die Abrechnung Ihrer Reisekosten für die Fortbildung ist die veranstaltende Dienststelle zuständig (z.B. Landesakademien, Regierungspräsidien, Staatliche Schulämter).
Für die Abrechnung Ihrer Reisekosten der Fortbildung ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg zuständig.
Bitte verwenden Sie für Ihre Abrechnung den folgenden Vordruck des
LBV:
Vordruck 1207f [DOC] [138 KB] auf den Seiten des LBV
Vordruck 1207f [PDF] [65 KB] auf den Seiten des LBV
Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag beim zuständigen Referenten bzw. Lehrgangsleiter ab oder senden Sie diesem Ihren Antrag zu. Ihr Abrechnungsantrag wird mit der Angabe der Buchungsdaten anschließend zur Bearbeitung an das LBV weitergeleitet.
Die Reisekostenanträge für die Fortbildungen werden über eine Schnittstelle zu den Lehrerfortbildungsprogrammen der Kultusverwaltung erzeugt und einmal wöchentlich nach DRIVE-BW übertragen. Die Übertragung erfolgt unabhängig davon, ob Sie sich für die Fortbildung elektronisch über
LFB-Online oder in Papierform angemeldet haben. Ihr Abrechnungsantrag steht Ihnen ca. 1 – 2 Wochen nach Ende der Fortbildung in Ihrem DRIVE-BW unter „Reisekosten abrechnen“ zur Verfügung.
Informationen als PDF herunter laden:
Reisekostenabrechungen der Amtlichen Lehrerfortbildungen [PDF] [137 KB]