Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/qm/fb_planung/neu_fb/vwv/, Stand 26. May. 2012
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Die neue VwV trägt den Anforderungen an die Lehrkräftefortbildung Rechnung, die sich aus dem Konzept "Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Schulwesen" ergeben. Die dadurch initiierte umfassende Bildungsreform der letzten Jahre geht davon aus, dass die Erstverantwortung für die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht bei jeder einzelnen Schule selbst liegt. Diese Verantwortung soll im Bereich der Fortbildung und Personalentwicklung durch eine schulbezogene Fortbildungsplanung erfüllt werden, die Schulentwicklung, Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung miteinander verknüpft.
Bei der Umsetzung der Maßgaben der "Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen" sind die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen gemäß LPVG zu beachten.
Aktueller Stand
2010
Download
Fortbildungsplanung
an Schulen
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Beispiel:
Grund-, Haupt- und Werkrealschule
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Beispiel:
Gymnasium Stuttgart
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Beispiel:
Gymnasium Waiblingen
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Beispiel:
Berufliche Schule
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