Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/qm/fb_planung/portfolio/, Stand 12. Feb. 2012
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In der Verwaltungsvorschrift wird ausdrücklich die Verpflichtung aber auch das Recht der Lehrkraft erwähnt, die berufsspezifischen Kompetenzen zu erhalten und stetig weiterzuentwickeln
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„Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht auf Förderung im Rahmen
einer schulbezogenen und schulübergreifenden Personalentwicklung“
VwV "Leitlinien, K.u.U. 2006, S. 244.
Auch die VwV des Kultusministeriums "Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen" vom 12. Dezember 2005 (K.u.U. 0300-53), die die Rechtsgrundlage der Beurteilung und Beratung von Lehrkräften bildet, weist der individuellen Fortbildungsplanung einen besonderen Stellenwert zu.
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"Der Schulleiter führt mit den Lehrkräften seiner Schule in regelmäßigen
Abständen Beratungsgespräche, die mit einer Zielvereinbarung
abschließen können. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende
Punkte zu erörtern:
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In diesem Zusammenhang stellt das Fortbildungsportfolio ein wichtiges Instrument der individuellen Fortbildungsplanung und der beruflichen Weiterentwicklung dar. Es erfüllt dabei im Wesentlichen die Aufgabe der individuellen Fortbildungsplanung sowie der Personalentwicklung.
Aktueller Stand
2010
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Fortbildungsplanung
an Schulen
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Grund-, Haupt- und Werkrealschule
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Gymnasium Stuttgart
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Gymnasium Waiblingen
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Berufliche Schule
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