Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/qm/sonderaufgaben/strahlenschutz/, Stand 26. May. 2012
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Auf dieser Seite finden Sie Links und Informationen rund um Fortbildungen zum Thema Strahlenschutz.
Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin einer Hauptschule, einer Realschule, einer Sonderschule mit den Bildungsgängen Hauptschule, Realschule und/oder Gymnasium, eines allgemeinildenden Gymnasiums oder einer beruflichen Schule ist dafür verantwortlich, dass die Strahlenschutz- und die Röntgenverordnung eingehalten werden, wenn an der Schule für Unterrichtszwecke genehmigungspflichtige radioaktive Stoffe und Präparate bereitgehalten werden.
Für die Wahrnehmung der diesbezüglichen fachlichen Aufgaben kann ein schulischer Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden.
Quelle:
Strahlenschutz
an Schulen in Baden-Württemberg [PDF] [13,5 KB], Regierungspräsidium
Stuttgart
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Ulrike Greenway
Akademiereferentin
Gerne nehmen wir Ihre
Wünsche und Anregungen
auf.