Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/, Stand 15. Mar. 2010
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Auf den folgenden Seiten wird versucht, auf wichtige Fragen zum Urheberrecht und Datenschutz in der Schule eine Antwort zu geben, um beim Medieneinsatz im Unterricht sich rechtlich korrekt zu verhalten. Wobei die Seiten keinen Rechtsrat darstellen und auch keinesfalls eine rechtskundige Beratung ersetzen.
Urheberrecht (1)
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen
Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung
einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
§ 11 Allgemeines (UrhG)
Datenschutz
Aufgabe dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er
durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch öffentliche
Stellen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
§ 1 Aufgabe des Gesetzes (LDSG)
Schule
Welche Auswirkungen haben diese beiden Gesetze für die Schule?
Die Seiten Urheberrecht und Datenschutz in der Schule sind im digitalen Bereich
nach folgendem Prinzip gegliedert:
- Hompage / Internet
- Pädagogisches Netz / Intranet
- Lernplattformen
(1) Die Verwendung von Begriffen wie Urheber, Referendar, Schüler,
Lehrer dienen der besseren Lesbarkeit. Sie beziehen sich gleichermaßen
auf Frauen und Männer.