Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/, Stand 26. May. 2012
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Auf den folgenden Seiten wird versucht, auf wichtige Fragen zum Urheberrecht und Datenschutz in der Schule eine Antwort zu geben, um beim Medieneinsatz im Unterricht sich rechtlich korrekt zu verhalten. Wobei die Seiten keinen Rechtsrat darstellen und auch keinesfalls eine rechtskundige Beratung ersetzen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen
Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung
einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
§ 11 Allgemeines (UrhG)
Datenschutz
Aufgabe dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er
durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch öffentliche
Stellen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
§ 1 Aufgabe des Gesetzes (LDSG)
Schule
Welche Auswirkungen haben diese beiden Gesetze für die Schule?
Die Verwendung von Begriffen wie Urheber, Referendar, Schüler,
Lehrer dienen der besseren Lesbarkeit. Sie beziehen sich gleichermaßen
auf Frauen und Männer.
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" unterliegen folgender Urheberrechtsbestimmung:
Die Materialien dürfen im Rahmen der staatlichen Lehreraus- und -fortbildung und an Schulen verwendet werden, jeder weitere Gebrauch ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Landesakademie möglich.
Alle Rechte liegen bei der
Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
Steinbeisstraße 1
73730 Esslingen
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht
und Datenschutz in der Schule"
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sorgfältig erstellt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist damit
nicht verbunden. In Einzelfällen
ist rechtskundiger Rat einzuholen.