Datenschutz beim E-Learning
- Pflicht zur Errichtung einer datenschutzfreundlichen Systemumgebung
- Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen dahingehend, keine
oder nur möglichst wenige personenbezogene Daten zu erheben, zu erarbeiten
oder zu nutzen (Systemdatenschutz)
- Verwendung von Pseudonymen soll nach Möglichkeit unterstützt werden
- Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, die
zur Ausführung datenschutzrechtlicher Bestimmungen notwendigen technischen
und organisatorischen Maßnahmen zu treffen
- personelle und infrastrukturelle Vorkehrungen
- differenzierte Speicher-, Zugriffs und Übermittlungskontrollen
- Verhinderung unbefugter Zugriffe von außen
- Installation und regelmäßige Aktualisierung von Firewalls
und Virenschutzsoftware
Quelle: Vortrag von Ass. jur. Iris Speiser zum Thema "Rechtliche
Fallstricke beim E-Learning" (Folie 38/39)
Nutzen Sie unser Formular zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim
E-Learning