Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/ds_neu/, Stand 26. May. 2012
|
![]() |
Die moderne Informationsgesellschaft macht vor der Schule keinen Halt. Längst haben Internet, Computer und Netzwerke, Schulverwaltungs-, Stundenplan- oder Zeugnisprogramme sowie Lernplattformen Einzug in den Schulalltag gefunden. Daten, die in früheren Jahren noch ausschließlich auf Karteikarten geführt wurden, werden heute automatisiert mit Programmen auf den Schulverwaltungscomputern oder in Form von Notenprogrammen auch teils auf den privaten Rechnern der Lehrkräfte verarbeitet.
Mit der Verarbeitung (u. a. dem Erheben, Speichern, Nutzen und Übermitteln) von Schüler-, Lehrer- und Elterndaten ist der Anwendungsbereich des Landesdatenschutzgesetzes eröffnet, der für alle öffentlichen Stellen des Landes und so mit auch für die Schulen im Lande gilt.
Allerdings darf eine Verarbeitung von Schüler-, Lehrer- und Elterndaten durch die Schule nur dann erfolgen, wenn es eine legitimierende Rechtsvorschrift oder die Einwilligung des Betroffenen zulässt.
Dies leitet sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab.
Das Kultusministerium hat in einer Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ ausgeführt, unter welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen (Rechtsvorschrift oder Einwilligung), zu welchen Zwecken und welche personenbezogenen Daten von Schülern, Eltern und Lehrkräften an der Schule verarbeitet werden dürfen.
VwV Datenschutz
an öffentlichen Schulen
Weitere sogenannte bereichsspezifische Regelungen u.a. zur statistischen Verarbeitung personenbezogener Daten an der Schule finden sich in § 115 Schulgesetz Baden-Württemberg.
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" unterliegen folgender Urheberrechtsbestimmung:
Die Materialien dürfen im Rahmen der staatlichen Lehreraus- und -fortbildung und an Schulen verwendet werden, jeder weitere Gebrauch ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Landesakademie möglich.
Alle Rechte liegen bei der
Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
Steinbeisstraße 1
73730 Esslingen
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht
und Datenschutz in der Schule"
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht wurden
sorgfältig erstellt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist damit
nicht verbunden. In Einzelfällen
ist rechtskundiger Rat einzuholen.