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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/ds_neu/bspl1/, Stand 23. Feb. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Robert Bosch Schule Ulm

In der Robert-Bosch-Schule Ulm wurde intensiv an der Umsetzung der VwV "Datenschutz an öffentlichen Schulen" gearbeitet und zu folgenden Themen Dokumente erstellt:

 

 

Erläuterungen zur Umsetzung des
Datenschutzes an Schulen

Auf dieser Seite werden die Rahmenbedingungen, unter der die Robert-Bosch-Schule Ulm ihre Datenschutzdokumente erstellt hat, kurz erläutert.

Die Schulen in Baden-Württemberg unterscheiden sich z.T. sehr stark in ihrer Größe, Struktur und den eingesetzten Kommunikationskanälen wie E-Mail, Intranet, Schulverwaltungssoftware, Mitarbeiterzeitungen etc. Daher ist es schwierig, allgemeingültige Datenschutzunterlagen bereit zu stellen die jeden Fall abdecken. Zum besseren Verständnis wollen wir Ihnen hier einen kleinen Überblick über die Randbedingungen an der RBS geben.

  1. Die Rahmenbedingungen an der RBS

In weiten Teilen des Datenschutzes geht es darum zu prüfen, ob der Besitz einer personenbezogenen Information für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftages nötig ist. Diese eher schwammige Formulierung in der VwV erschwert einerseits einen landesweit gültiges Datenschutzvorgehen. Andererseits bietet es die Chance, im Kontext der konkreten Situation vor Ort begründet den Besitz gewisser Daten zuzulassen. Somit besteht die Möglichkeit, die konkrete Umsetzung der VwV / des Landesdatenschutzgesetzes - soweit zulässig - an die bestehende Schulorganisation ihrer Schule anzupassen.

Zum Verständnis der Unterlagen hier einige Informationen zur RBS:
Die Robert-Bosch-Schule Ulm ist mit über 3000 Schülern und über 160 Lehrern eine der größten beruflichen Schulen Baden-Württembergs. Organisatorisch gliedern wir uns in 5 getrennte Abteilungen wobei Aufenthalts- und Pausenräume abteilungsübergreifend genutzt werden. Unser Schulgelände umfasst 6 getrennte Gebäude. Die Lehrerzimmer sind in Form von Lehrerstützpunkten mit 4-8 Personen über alle Gebäude verstreut.
Zur Kommunikation setzen wir verstärkt auf ein schuleigenes, dienstliches E-Mail System sowie ein schulisches Intranet. Eine Weiterleitung von E-Mails an private E-Mail Konten wird nicht unterstützt. Das E-Mail System steht im Rechenzentrum eines Providers in Baden-Württemberg. Auf die E-Mail Server hat neben den Admins des Providers nur der E-Mail Admin der RBS Zugriff. Eine Datenspeicherung findet somit nur auf insgesamt 3 Servern statt, die alle in Baden-Württemberg liegen und der Anlage 3 zur VwV genügen. Selbiges gilt für unser Intranet. Dabei haben nur Kolleginnen und Kollegen einen individuellen, passwortgeschützten Zugriff auf unser Intranet. Schüler erhalten keinen Zugriff.
Die RBS hat mit allen externen Dienstleistern die Netzinfrastruktur oder EDV-Geräte in unserem Auftrag betreiben oder warten einen Vertrag über die „Datenverarbeitung im Auftrag“ geschlossen, der auch auf datenschutzrechtliche Aspekte eingeht.

Aktuell setzt die Robert-Bosch-Schule Ulm zur Bekanntmachung von Stunden- oder Vertretungsplänen keine elektronischen Displays ein und veröffentlicht diese Pläne auch nicht im Internet. Alle bezüglich Stundenplänen oder Vertretungsplänen getroffenen Aussagen beziehen sich somit auf Papieraushänge oder eine Veröffentlichung im Intranet (auf das wie bereits erwähnt nur Kolleginnen und Kollegen einen passwortgeschützten Zugriff haben).
Des Weiteren findet keine Veröffentlichung von Schülerbildern (z.B. Klassenfotos) statt. Ehemaligen Schülern von uns steht es natürlich frei, sich auf sozialen Netzwerken selbst zu organisieren – eine Unterstützung die in der Regel mit personenbezogenen Daten zu tun hat lehnen wir als Schule jedoch ab.

  1. Warum können die Unterlagen in vielen Fällen nicht 1:1 verwendet werden

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Rahmenbedingungen an der RBS wollen wir exemplarisch an einigen Beispielen zeigen, warum vermutlich nicht jede Schule zu derselben Auslegung des Datenschutzes kommen wird:

  1. Die Schüler der RBS sind i.A. über 16 Jahre alt. Somit dürfen unsere Schüler (ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) der Netznutzungsordnung und der Erstellung eines Sitzplanes mit Bild zustimmen.
  2. Auf das Intranet der RBS haben nur die Kolleginnen und Kollegen einen passwortgeschützten Zugang. Somit sind Bekanntmachungen auf das Kollegium begrenzt.
  3. Die RBS verfügt über einen eigenen Mailserver der in Deutschland steht. Deshalb liegen die E-Mails nicht im außereuropäischen Ausland. Das Versenden von personenbezogenen Daten (in TrueCrypt Containern) an eine solche dienstliche E-Mail Box ist somit zulässig. Bedenklich wäre die Nutzung von Speicherorten, die im außereuropäischen Ausland oder in nicht nachvollziehbaren Cloud-Speichern liegen.
  4. Wir veröffentlichen keine personenbezogenen Daten (wie z.B. Vertretungspläne) über elektronische Displays. Hier wären Regeln festzulegen. Sollten z.B. zu gewissen Zeiten externe Personen die schulischen Räumlichkeiten nutzen, so müssen zu diesen Zeiten zumindest die Displays ausgeschaltet werden.
  1. Weitere Anmerkungen

    1. E-Mail System
      Versenden von personenbezogenen Daten an E-Mail Konten beliebiger Provider wie z.B. GMX, Hotmail, Windows Live Mail etc. wird von uns als kritisch angesehen, da diese Provider in der Regel keine Aussagen treffen wo die Daten physikalisch auf Festplatten gespeichert werden. Somit kann nicht sichergestellt werden, dass die Daten Europa nicht verlassen.
    2. Vorratsdatenspeicherung
      Mittlerweile ist es oft üblich, dass Benutzer sich an Kopierern oder Netzwerkdruckern personenbezogen anmelden. Eine Speicherung dieser Daten ist dabei (analog zu sonstigen Log-Files) zu behandeln. Hier kommt man sehr schnell in die Thematik der gesetzlich verbotenen Vorratsdatenspeicherung. Eine Auswertung dieser Daten ist verboten.
    3. Internetauftritt der Schule
      Bei Publikationen wie dem Internetauftritt muss jede Nennung personenbezogener Daten (wie Name, Telefon oder gar ein Bild) vom betroffenen schriftlich genehmigt werden. Ausnahmen sind die Schulleitung, die Fachabteilungsleiter sowie die Kontaktdaten des Sekretariates. Hier überwiegen das öffentliche Interesse und das Recht der Öffentlichkeit, mit der Schule in Kontakt zu treten.

Die hier getroffenen Aussagen zum Datenschutz sind rechtlich nicht geprüft. Eine Haftung seitens der Autoren wird ausgeschlossen.

 

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Umsetzungsbeispiel zur VwV "Datenschutz an öffentlichen Schulen" der Robert-Bosch-Schule Ulm

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Letzte Änderung: 09.12.2011