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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/ds_neu/verfahren/, Stand 26. May. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Verfahrensverzeichnis Datenschutz

Im Verfahrensverzeichnis hat die Schule als Daten verarbeitende Stelle zu dokumentieren, welche personenbezogenen Schüler-, Lehrer- oder Daten von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sie mit Hilfe welcher automatisierter Verfahren auf welche Weise verarbeitet und welche Datenschutzmaßnahmen (technisch-organisatorische Maßnahmen) sie dabei getroffen hat.

Sofern die Schule keinen externer Link behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, ist diese nach externer Link § 32 LDSG verpflichtet das Verfahrensverzeichnis dem Landesbeauftragten für den Datenschutz vorzulegen.

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz – LDSG) in der Fassung vom 18. September 2000 (GBl. S. 648)1, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 108)

externer Link § 11 Verfahrensverzeichnis

Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz zum Verfahrensverzeichnis
Stand: 17.12.2009

Download Anlage1 zur Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen [pdf][42 KB]

 

 

 

(Stand 10.7.2010)

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Letzte Änderung: 25.05.2012