Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/ds/verfahren/, Stand 26. May. 2012
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Im Verfahrensverzeichnis muss die Daten verarbeitende Stelle dokumentieren,welche personenbezogenen Daten sie mit Hilfe welcher automatisierter Verfahren auf welche Weise verarbeitet und welche Datenschutzmaßnahmen sie dabei getroffen hat.
Inhalt des Verfahrensverzeichnisses
1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle,
2. die Bezeichnung des Verfahrens,
3. die Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
4. die Art der gespeicherten Daten,
5. der Kreis der Betroffenen,
6. die Empfänger der Daten oder Gruppen von Empfängern sowie die jeweiligen
Datenarten, wenn vorgesehen ist,
a) die Daten zu übermitteln,
b) sie innerhalb der öffentlichen Stelle für einen weiteren Zweck
zu nutzen oder
c) sie im Auftrag verarbeiten zu lassen.
7. die Fristen für die Prüfung der Sperrung und Löschung der
Daten oder für die Sperrung und Löschung,
8. die zugriffsberechtigten Personengruppen oder Personen, die allein zugriffsberechtigt
sind,
9. eine allgemeine Beschreibung der eingesetzten Hardware, der Vernetzung und
der Software und
10. technische und organisatorische Maßnahme nach § 9 LDSG.
Verfahrensverzeichnis
Lernplattform Moodle [pdf] [24 KB]
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ist rechtskundiger Rat einzuholen.