Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/empfehl/, Stand 11. Feb. 2012
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Die
Formulare sollten in der entsprechenden Abteilungs-/
Fach- oder Klassenkonferenz geprüft werden, inwieweit diese an der Schule
verwendet werden könnten.
In dieser Teilkonferenz wird ein entsprechender Vorschlag für die Gesamtlehrerkonferenz
ausgearbeitet. In Abstimmung mit der Schulleitung wird zudem ein Vorschlag erarbeitet,
wer für welchen Bereich künftig verantwortlich zeichnet.

Die Experten der Teilkonferenz stellen in der Gesamtlehrerkonferenz ihren Vorschlag
vor. Dieser könnte folgende Punkte umfassen:
Die Beschlüsse der GLK werden in der Schulkonferenz vorgestellt.
Es wird darüber beraten und man verständigt sich, ggf. könnte
die
Schulordnung durch folgende Punkte ergänzt werden:
E-Learning an der Schule (verbindlich, freiwillig)
Einigung über ein Lizenzmodell (Nutzungsrechte) für Werke von Schülerinnen und Schüler
Hinweis auf Nutzungsordnung „Netz“
=> Firewall „Jugendschutz-Filter“ z. B. BelWü
=> Protokollierung der Netzaktivitäten (Firewall, e-learning)
=> Einsicht in die Log-Dateien
Regelungen und Zuständigkeiten,
wie in der Schule rechtlich korrekt verfahren werden kann beim Urheberrecht
und Datenschutz:
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ist rechtskundiger Rat einzuholen.