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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/nutz/, Stand 11. Feb. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Wird das Werk von der Schule / dem Seminar in urheberrechtlich relevanter Art und Weise weiter verwertet, sind hierfür die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen.

Zu den urheberrechtlich relevanten Verwertungsformen gehört zum Beispiel die Vervielfältigung oder die Online-Abrufbarkeit.

Werden Arbeiten von Schülern / Referendaren / Lehrkräften von der Schule / vom Seminar öffentlich zugänglich gemacht (z. B. über die Homepage), so sollte der Schüler (ggf. die Eltern) / der Referendar / die Lehrkraft die betreffende Arbeit mit einem Lizenzmodell versehen.
Im Lizenzmodell werden Art und Umfang der Nutzung festgelegt.

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Letzte Änderung: 04.11.2008