Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/nutz_intra/, Stand 12. Feb. 2012
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Nutzungsrechtevereinbarung mit Schülern (Intranet)
Ziel der Vereinbarung ist es, dass die vom Schüler/Referendar erstellten
Arbeiten von der Schule / dem Seminar unentgeltlich für unterrichtliche
Zwecke weiter verwendet werden können.
Inhalt der Mustererklärung:
...
Hiermit räume ich der Schule / dem Seminar folgende Nutzungsrechte
an meinen eigenständig erzeugten Arbeiten ein, die ich im Zusammenhang
mit meiner Ausbildung erzeugt habe oder erzeugen werde:
Die vom Schüler erstellte Arbeiten können von der Schule / dem Seminar
unentgeltlich für unterrichtliche Zwecke weiter verwendet werden.
Hierzu zählen im Einzelnen:
Eine darüber hinausgehende Nutzung der Arbeiten ist nicht zulässig und bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers oder des gesetzlichen Vertreters. Insbesondere ist eine kommerzielle Verwertung der Arbeiten nur mit der Zustimmung des Schülers (ggf. der Eltern) möglich.
Die eingeräumten Nutzungsrechte können jederzeit ganz, teilweise oder bezogen auf eine einzelne Arbeit schriftlich widerrufen werden. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.
Unabhängig von dieser Regelung kann der Schüler auch seine Arbeit(en)
mit einem entsprechenden Lizenzmodell (siehe
http://creativecommons.org/license/)
versehen.
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nicht verbunden. In Einzelfällen
ist rechtskundiger Rat einzuholen.