Lizenzen für Software
Software: Arten und Lizenzen
Softwarearten

Lizenzformen
- "kostenlos", Quellcode offen
- Public Domain ("gemeinfrei") bedeutet den
völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte.
.Ein Werk ist gemeinfrei, sofern es keinem Urheberrecht
mehr unterliegt.
.In Deutschland ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht - etwa zugunsten
der Allgemeinheit - nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG
abgeleitet).
In Deutschland gibt es daher keine Public Domain -Software.
In den USA kann man auf alle Rechte verzichten und das Public-Domain-Werk
erhält den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk.
- Freie Software erlaubt den Benutzern neben einer freien
Weitergabe des Programms auch seinen Quellcode einzusehen und zu verändern
sowie Modifikationen weiter zu verbreiten.
- ist Software, deren Lizenzen es ausdrücklich erlauben, sie
für jeden Zweck zu nutzen, zu studieren, zu verändern und
in ursprünglicher bzw. geänderter Form weiter zu verbreiten.
- Der Quelltext muss hierzu vom Urheber zur Verfügung gestellt
werden.
- Open Source wird oft synonym zu Freier Software
gebraucht, kann aber auch lediglich auf Quelloffenheit hinweisen.
- "kostenlos", i. d. R. kein Quellcode
- bezeichnet Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur
Verfügung gestellt wird.
- bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Software, die vom Urheber
zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
- ist meistens proprietär und darf daher nicht mit freier Software
(engl. "free software") verwechselt werden.
- Donationware ist Freeware, bei der eine eventuelle
Bezahlung dem Benutzer freigestellt bleibt.
- Peaceware ist Freeware, die jede Form "unfriedlicher"
Nutzung verbietet.
- Test kostenlos, .i. d. R. kein Quellcode
- Software kann vor dem Kauf getestet werden.
Erfunden wurde der Begriff von Bob Wallace, einem der ersten Mitarbeiter
der US-amerikanischen Computerfirma Microsoft.
- Üblicherweise darf die Software in unveränderter Form
beliebig kopiert werden (daher die Bezeichnung).
- Software kann für eine bestimmte Zeit kostenfrei genutzt werden.
Nach dem Testzeitraum (meist 30 Tage) kann die Software nur nach der
kostenpflichtigen Registrierung beim Autor genutzt werden.
- Man erhält i.d.R. per Mail die notwendigen Lizenzdaten.
- Kommerzielle Software
- Man erwirbt i.d.R. nur ein Nutzungsrecht an der Software. Vor der
Nutzung ist der Kauf einer Lizenz erforderlich, der Autor behält
in jedem Fall das Copyright.
- Vollversionen auf CD/DVD in Zeitschriften sind i.d.R. nur für
den persönlichen Gebrauch bestimmt, meist ältere Version
mit
"kostengünstigem" Update auf die aktuelle Version, teilweise
auch zusätzliche Registrierung notwendig (Lizenzkey per e-Mail)
-
Spezielle Softwarelizenzen für den Bereich "Lehre
und Forschung"
PowerPoint-Präsentation zum Thema: Software - Arten/Lizenzen
Download
[ppt] [166 KB]
Was ist Freie Software?
http://www.fsfeurope.org/documents/freesoftware.de.html
Wikipedia zu diesem Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Software
Die folgenden Links informieren über die unterschiedlichen Lizenzmodelle:
e-teaching.org
"Sie können bei vielen Produkten inzwischen aus mehreren Arten von
Softwarelizenzen wählen. Wir erklären, was sich hinter den Begriffen
Freeware, Shareware und Open Source verbirgt und stellen die gängigsten
Lizenzmodelle kommerzieller Anbieter vor."
Kostenlose Programme für Schulen
In der
Werkstatt
auf diesem Server finden Sie Hinweise zu Programmen, die Schulen (und auch Privatleute)
kostenlos und ohne Einschränkungen nutzen dürfen. Diese Programme
gehören zu den folgenden Bereichen:
- Office Programme
- Bildbearbeitung
- Desktop Publishing
- Zeichnen
- Audio
- Video
- Mindmaps
- Offline surfen
- Webseiten erstellen
- Nachschlagewerke
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" unterliegen
folgender Urheberrechtsbestimmung:
Die Materialien dürfen im Rahmen der staatlichen
Lehreraus- und -fortbildung und an Schulen verwendet werden, jeder weitere Gebrauch
ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Landesakademie möglich.
Alle Rechte liegen bei der
Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
Steinbeisstraße 1
73730 Esslingen
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht
und Datenschutz in der Schule"
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht wurden
sorgfältig erstellt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist damit
nicht verbunden. In Einzelfällen
ist rechtskundiger Rat einzuholen.