Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/anwendbsp/frage_antw/19/, Stand 26. May. 2012
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Frage: Ist es zulässig, Videomitschnitte einer Theateraufführung
bzw.Videoaufnahmen von Theaterbesuchern im Foyer des Theaters in eine Präsentation
einzubinden, welche Verwendung findet ohne Nachfrage und Einholung von Rechten
Antwort für Theatermitschnitt:
JA, wenn das Theater Filmmitschnitte erlaubt.
UNKLAR
NEIN
Dürfen Videomitschnitte einer Theateraufführung im Unterricht
vorgeführt werden?
Theaterstücke sind als Sprachwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr.
1 UrhG geschützt. Im konkreten Fall ist die Schutzfrist jedoch bereits
gemäß §64 UrhG abgelaufen, da Kafka vor mehr als 70 Jahren verstorben
ist. Jedoch steht auch den Schauspielern als ausübenden Künstlern
ein Leistungsschutzrecht gemäß § 74 ff UrhG zu. Eine öffentliche
Wiedergabe der Aufführung ist daher gemäß § 78 Abs. 3 UrhG
erlaubnispflichtig. Geht man allerdings mit der herrschenden Meinung davon aus,
dass die Vorführung in der Klasse nicht öffentlich ist, ist die Vorführung
zulässig.
Dürfen Videoaufnahmen von Theaterbesuchern im Foyer des Theaters
im Unterricht vorgeführt werden?
Grundsätzlich haben Personen ein Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG)
und müssen daher der Veröffentlichung von Bildern zustimmen. Davon
abweichend dürfen Abbildungen von Personen auch ohne Zustimmung veröffentlicht
werden, und zwar insbesondere in folgenden Fällen des § 23 KUG:
Je nachdem, ob sich die Aufnahmen mehr auf die Räumlichkeiten des Theaters
oder die Gemeinschaft der Theaterbesucher beziehen, kommen die 2. oder 3. Alternative
in Betracht. Großaufnahmen einzelner Personen ohne deren Einwilligung
sind hingegen in jedem Fall unzulässig.
Quelle:
Antworten zu den Fragen von Ass. jur. Iris Speiser
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