Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/anwendbsp/frage_antw/7/, Stand 12. Feb. 2012
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Frage: Ist es zulässig, einen Text, der Links zu weiteren
Internetseiten enthält, in ein Arbeitsblatt einzufügen, welches Verwendung
findet ohne Nachfrage und Einholung von Rechten
Antwort a. - c.:
Der Text enthält Links zu weiteren Internetseiten. Müssen
diese entfernt werden?
Nein. Wenn es zulässig ist, den Text zu übernehmen, dann ist es auch
zulässig, die darin enthalten Hyperlinks mit zu übernehmen. Etwas
anderes könnte nur gelten, wenn die Hyperlinks von einem vom Urheber des
Textes verschiedenen Urheber eingefügt wurden, und sich die Rechtsgrundlage
für die Übernahme des Textes nicht auf die Links erstreckt (z.B. Übernahme
des Textes ist wegen Ablauf der Schutzfrist zulässig, Schutzfrist für
die Bearbeitung durch Einfügen der Hyperlinks ist noch nicht abgelaufen).
Beim Einfügen in ein Word-Dokument werden die Links mitkopiert.
Müssen diese entfernt werden?
Nein. Es macht hinsichtlich der Links keinen Unterschied, ob die Übernahme
des Dokuments in ein Word-Dokument oder auf eine Webseite erfolgt.
Quelle:
Antworten zu den Fragen von Ass. jur. Iris Speiser
Hinweis:
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Zitierregeln beachten.