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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/anwendbsp/frage_antw/7/, Stand 12. Feb. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Punkt 7: verlinkter Text

Punkt  7


Frage: Ist es zulässig, einen Text, der Links zu weiteren Internetseiten enthält, in ein Arbeitsblatt einzufügen, welches Verwendung findet ohne Nachfrage und Einholung von Rechten

  1. als Fotokopie für die Klasse
  2. im Intranet - vernetzte Arbeitsumgebung der Schule
    (Zugang nur mit Passwort für die Mitglieder einer Klasse)
  3. im Internet?

Antwort a. - c.:

Der Text enthält Links zu weiteren Internetseiten. Müssen diese entfernt werden?
Nein. Wenn es zulässig ist, den Text zu übernehmen, dann ist es auch zulässig, die darin enthalten Hyperlinks mit zu übernehmen. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Hyperlinks von einem vom Urheber des Textes verschiedenen Urheber eingefügt wurden, und sich die Rechtsgrundlage für die Übernahme des Textes nicht auf die Links erstreckt (z.B. Übernahme des Textes ist wegen Ablauf der Schutzfrist zulässig, Schutzfrist für die Bearbeitung durch Einfügen der Hyperlinks ist noch nicht abgelaufen).

Beim Einfügen in ein Word-Dokument werden die Links mitkopiert. Müssen diese entfernt werden?
Nein. Es macht hinsichtlich der Links keinen Unterschied, ob die Übernahme des Dokuments in ein Word-Dokument oder auf eine Webseite erfolgt.
Quelle: externer Link Antworten zu den Fragen von Ass. jur. Iris Speiser

 

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Letzte Änderung: 14.11.2011