Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/artikel/, Stand 11. Feb. 2012
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Johannes Lambert, Urheberrecht und Schule, SchVw Spezial 1/2007
"Schule ist nur möglich durch die Einbeziehung der Werke von Literatur,
Wissenschaft und Kunst. Damit tritt die Schule in rechtliche Beziehungen zu
deren Schöpfern, solange an dem jeweiligen Werk Rechte bestehen. Es ist
daher hilfreich, sich mit den schulrelevanten Grundzügen des Urheberrechts
und mit den besonderen, privilegierenden Regelungen für die Schulen vertraut
zu machen. In Deutschland sind nämlich für den schulischen Bereich
zwar gewisse Privilegien gesetzlich formuliert, das Urheberrecht ist hierfür
aber nicht freigegeben.
Rechtsgrundlage ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom 9. September
1965, in der Fassung vom 13. September 2003.
Das frühere Kunsturhebergesetz vom 9. Januar 1907 (KUG)
gilt nur noch für das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht setzt den Schöpfern
geistiger Werke Grenzen: Wenn nicht einer der gesetzlich beschriebenen Ausnahmetatbestände
vorliegt, dürfen Abbildungen von Menschen ohne deren Zustimmung nicht veröffentlicht
werden (im Einzelnen vgl. in dieser Ausgabe den Artikel Datenschutz im Schulbereich).
Bedeutung hat dies auch für die Veröffentlichung von Klassenfotos
auf der Webseite der Schule. Hier ist die Einwilligung der Betroffenen erforderlich.
Die Schulen können hierzu den Aufwand vertretbar halten und bereits in
den Eingangsklassen zu Beginn des Schuljahres generell die Einwilligung für
die kommende Schullaufbahn einholen ..."
Den vollständigen Artikel zum Thema "Urheberrecht und Schule"
von
J. Lambert, erschienen in SchVw Spezial 1/2007, finden Sie hier zum
Download
[262 KB] [pdf].
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" unterliegen folgender Urheberrechtsbestimmung:
Die Materialien dürfen im Rahmen der staatlichen Lehreraus- und -fortbildung und an Schulen verwendet werden, jeder weitere Gebrauch ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Landesakademie möglich.
Alle Rechte liegen bei der
Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
Steinbeisstraße 1
73730 Esslingen
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht
und Datenschutz in der Schule"
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sorgfältig erstellt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist damit
nicht verbunden. In Einzelfällen
ist rechtskundiger Rat einzuholen.