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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/checkl/net.htm, Stand 12. Feb. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Checkliste: Internetseiten

Sie möchten auf Ihren Internetseiten Texte, Bilder oder andere multimediale Werke verwenden, die zu den folgenden Kategorien gehören. Was Sie beachten müssen, entnehmen Sie der folgenden Tabelle und der dazugehörigen Legende:

Legende

Ja Unproblematisch: kann meist ohne ausführliche Prüfung verwendet werden
prüfen jedes Definitionskriterium genau prüfen, evtl. Zustimmung der Rechteinhaber einholen, Recherche notwendig
Zustimmung erfragen Nicht ohne ausdrückliche (Schriftform!) Zustimmung des Rechteinhabers / Urhebers verwendbar

 

Lehrwerk Materialien, die Schulbüchern oder ähnlichen Werken für den Unterrichtsgebrauch (z.B. auch CDs) entnommen wurden Zustimmung erfragen
Selbst erstellte Werke           Selbst erstellte Texte und Bilder (Malerei etc.), auch mit kurzen Zitaten aus anderen Werken (Quellenangabe) Ja
Selbst erstellte Photographien und andere multimediale Werke (z.B. Filme etc.) ohne Personendarstellung Ja
Selbst erstellte Photographien und andere multimediale Werke (z.B. Filme etc.) mit Außenansichten von Gebäuden etc., die von öffentlichem Grund aufgenommen wurden (keine Luftbilder) Ja
Selbst erstellte Photographien und andere multimediale Werke mit Personendarstellung auf denen diese Personen
  • seit mehr als 10 Jahren verstorben sind;
  • unwesentliches Beiwerk sind (Bilder von Objekten, vor denen sich Personen befinden);
  • Teil von Versammlungen sind (Demonstrationen, Schulfeste …).
prüfen
Selbst erstellte Photographien und andere multimediale Werke (z.B. Filme etc.) mit Personendarstellung bei absoluten oder relativen Personen der Zeitgeschichte (z.B. Politiker, bekannte Persönlichkeiten, Preisträger auf Abschlussfeiern …) Ja
Selbst erstellte Photographien und andere multimediale Werke mit Personendarstellung -> Erlaubnis der abgebildeten Person (bei Minderjährigen: Eltern) einholen prüfen
Amtliche Werke Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Bekanntmachungen von Behörden etc. Ja
Schülermaterialien Schüler sind Urheber der Arbeiten Zustimmung erfragen
Freie Werke   Urheber des Werkes ist vor mehr als 70 Jahren gestorben Ja
Werke unter freier Lizenz (CC, GPL): Lizenzmodell prüfen: Siehe:
Creative Commons
(externer Link http://de.creativecommons.org) und
GPL (externer Link http://www.fsfeurope.org/)
prüfen
 
Zitate Kleine Teile eines Werkes zur Veranschaulichung im Unterricht (§ 51 UrhG) – allerdings nie mehr als 10% und unter Nennung der Quelle (gilt nicht für Lehrwerke) prüfen
 
Noten (Musik)   Keine Kopie ohne Vergütung möglich (nur Abschreiben für Privatgebrauch) Zustimmung erfragen
Ausnahme: Komponist und Bearbeiter länger als 70 Jahre verstorben und Notenstich älter als 50 Jahre Ja
Musik etc.   Aufzeichnungen jeder Art (MP3, CD, LP etc.) Zustimmung erfragen
Ausnahme: Aufzeichnung älter als 50 Jahre Ja
 
Links, Verweise etc.     Link auf Webseiten, Dokumente wie Bilder etc. öffnen in einem extra Fenster mit Adresszeile Ja
Fremde Inhalte werden in einem Frame etc in die eigene Seite eingebunden (Betrachter kann nicht erkennen, dass es sich um fremde Inhalte handelt -> zu eigen machen) Zustimmung erfragen
Fremde Inhalte werden in einem Frame etc in die eigene Seite eingebunden (Betrachter kann erkennen, dass es sich um fremde Inhalte handelt -> Offensichtlichkeit) prüfen

Beachten Sie die sehr strengen Regeln des Jugendschutzes bei Arbeiten mit Minderjährigen im Internet! Informieren Sie Ihre Schüler über Datenschutzbestimmungen und die Benutzerordnung Ihrer Bildungseinrichtung.

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Veröffentlichungsort: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/checkl/net.htm
© [15.9.2007] [Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, Baden-Württemberg]

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Zuständige Redakteurin: Barbara Abel, abel@lehrerfortbildung-bw.de
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Letzte Änderung: 07.11.2011