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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/film/schulfunk/, Stand 26. May. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Schulfunk

Schulfunk, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgestrahlten Hörfunkprogramme zur Ergänzung und Vertiefung des Schulunterrichts. Die Schulfunkprogramme werden im Allgemeinen von eigenen Schulfunkredaktionen erstellt, in der Regel mit den Schulbehörden abgestimmt und durch Beihefte für die Lehrer ergänzt.

Nach § 47 Abs. 1 Urhebergesetz dürfen von Schulfunksendungen Vervielfältigungen hergestellt werden.
Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden
Sie sind spätestens am Ende des folgenden Schuljahres zu löschen, außer es wird eine entsprechende Vergütung gezahlt.

Frage:
Darf man Schulfunksendungen tatsächlich nur in der Schule aufzeichnen?

Antwort:
Die Sendungen dürfen auch zu Hause aufgezeichnet werden.
Das Urheberrechtsgesetz bezieht sich lediglich auf die Nutzung der Sendungen, die dann ausschließlich für den Gebrauch im Unterricht verwendet werden dürfen und nicht zu kommerziellen Zwecken.

 

Wissen im SWR-Schulfernsehen
externer Link http://www.wissen.swr.de/sf/php/02_sen01.php?fach=0

Schulfunk Bayern
externer Link http://www.br-online.de/wissen-bildung/collegeradio/

 

SWR
Mitschnitte Schulfunk

Ausgewählte Sendungen aus "SWR Wissen", "Aula", "Eckpunkt" und "Dschungel" gibt es beim SWR zum Download als mp3 -Dateien bzw. als podcasts im Abonnement und online als RealAudio -Dateien, die alle kostenlos bereit stehen.
externer Link http://www.swr.de/wetter/audio-on-demand-podcasts/-/id=5491998/
mpdid=1698672/nid=5491998/did=1698672/vux96b/

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
externer Link http://www.lmz-bw.de/index.php

 

 

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Letzte Änderung: 25.05.2012