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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/foto/, Stand 10. Sep. 2010

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Urheberrecht Foto / Grafik / Bildschirmbild

Vor einer Veröffentlichung von Fotos ist zu prüfen:
Einige rechtliche Hinweise
Quelle: Checkliste von Ass. jur. Iris Speiser

  • Bei einem Foto gibt es zwei potentielle Rechteinhaber:
    • Fotograf
    • abgebildete Personen bzw. Urheber eines abgebildeten Werkes
  • Erlaubnis aller abgebildeten Personen einholen
    • Bei Lehrern pauschale Einwilligungserklärung einholen und archivieren
      http://www.lehrer-online.de/url/einwilligung-schueler
    • Bei minderjährigen Schülern Einwilligung sowohl der Schüler als auch der Eltern einholen
      http://www.lehrer-online.de/url/einwilligung-schueler
  • Einwilligung der abgebildeten Personen ist nicht erforderlich in folgenden Fällen
    • Personen, die vor mehr als 10 Jahren verstorben sind
    • Absolute oder relative Personen der Zeitgeschichte
      (z.B. Politiker, bekannte Persönlichkeiten, Schuldirektor oder
      Preisträger auf der Abschlussfeier, o.ä.)
      => Entscheidungshilfe: Würde die Lokalzeitung das Bild ohne Rückfrage drucken?
    • Personen als "Beiwerk"
      (z.B. Bild eines Objekts, vor dem sich Personen befinden, Personen im Hintergrund beim Politiker-Interview)
    • Bilder von Versammlungen
      (z.B. Demo, Schulfest, Blick in den Zuschauerraum des Konzertsaals)
    • Aber: Keine Verletzung berechtigter Interessen der Abgebildeten (z.B. der Schuldirektor bohrt bei der Abschlussfeier in der Nase, Paparazzo-Fotos aus dem privaten Bereich)
  • Die äußere Ansicht von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, dürfen abgebildet werden (§ 59 UrhG, "Panoramefreiheit")
    Einschränkung: Die Bilder müssen von öffentlichem Grund aus angefertigt werden.


Urheberrechte an Bildern; Handreichung für Internetredaktionen
Für die Verwendung von Bildern auf Internetseiten hat das Landesarchiv Baden-Württemberg für Internetredaktionen in Behörden Informationen in einer Handreichung zusammengestellt, die auf der Homepage der Verwaltungsreform unter externer Link http://www.verwaltungsreform-bw.de/servlet/PB
/show/1237521/Bilder_und_Urheberrechte.pdf
veröffentlicht ist und wichtige Hinweise zu Vorgaben sowie Ausnahmen des Urheberrechts gibt.

 


Fotorecht

Generell interessant ist in diesem Zusamenhang die Internetseite: externer Link http://www.fotorecht.de/


Welche Werke darf man unter freiem Himmel fotografieren?
Die juristische Beantwortung dieser Frage findet man auf dieser Internetseite:
externer Link http://www.fotorecht.de/publikationen/panorama-google-v.html

Ein Tutorial zum Thema Fotorecht findet man hier:
externer Link Foto-Recht Spezial - neunteiliges Tutorial

 

Bild des Monats
 
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Letzte Änderung: 19.11.2008