Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/foto/, Stand 10. Sep. 2010
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Vor einer Veröffentlichung von Fotos ist zu prüfen:
Einige rechtliche Hinweise
Quelle: Checkliste von Ass. jur. Iris Speiser
- Bei einem Foto gibt es zwei potentielle Rechteinhaber:
- Fotograf
- abgebildete Personen bzw. Urheber eines abgebildeten Werkes
- Erlaubnis aller abgebildeten Personen einholen
- Bei Lehrern pauschale Einwilligungserklärung einholen und archivieren
http://www.lehrer-online.de/url/einwilligung-schueler- Bei minderjährigen Schülern Einwilligung sowohl der Schüler als auch der Eltern einholen
http://www.lehrer-online.de/url/einwilligung-schueler- Einwilligung der abgebildeten Personen ist nicht erforderlich in folgenden Fällen
- Personen, die vor mehr als 10 Jahren verstorben sind
- Absolute oder relative Personen der Zeitgeschichte
(z.B. Politiker, bekannte Persönlichkeiten, Schuldirektor oder
Preisträger auf der Abschlussfeier, o.ä.)
=> Entscheidungshilfe: Würde die Lokalzeitung das Bild ohne Rückfrage drucken?- Personen als "Beiwerk"
(z.B. Bild eines Objekts, vor dem sich Personen befinden, Personen im Hintergrund beim Politiker-Interview)- Bilder von Versammlungen
(z.B. Demo, Schulfest, Blick in den Zuschauerraum des Konzertsaals)- Aber: Keine Verletzung berechtigter Interessen der Abgebildeten (z.B. der Schuldirektor bohrt bei der Abschlussfeier in der Nase, Paparazzo-Fotos aus dem privaten Bereich)
- Die äußere Ansicht von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, dürfen abgebildet werden (§ 59 UrhG, "Panoramefreiheit")
Einschränkung: Die Bilder müssen von öffentlichem Grund aus angefertigt werden.
| Urheberrechte an Bildern; Handreichung für Internetredaktionen Für die Verwendung von Bildern auf Internetseiten hat das Landesarchiv Baden-Württemberg für Internetredaktionen in Behörden Informationen in einer Handreichung zusammengestellt, die auf der Homepage der Verwaltungsreform unter /show/1237521/Bilder_und_Urheberrechte.pdf veröffentlicht ist und wichtige Hinweise zu Vorgaben sowie Ausnahmen des Urheberrechts gibt. |
Fotorecht
Generell interessant ist in diesem Zusamenhang die Internetseite:
http://www.fotorecht.de/
Welche Werke darf man unter freiem Himmel fotografieren?
Die juristische Beantwortung dieser Frage findet man auf dieser Internetseite:
http://www.fotorecht.de/publikationen/panorama-google-v.html
Ein Tutorial zum Thema Fotorecht findet man hier:
Foto-Recht
Spezial - neunteiliges Tutorial