Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/homep/, Stand 11. Feb. 2012
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Schulhomepage
Überblick, was es bei der Erstellung einer Schulhomepage aus rechtlicher
Sicht zu beachten gibt:
Dieses Kapitel enthält Informationen zu
anzuwählen über die linke Navigation.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Auszüge aus Schulbüchern, Unterrichtsmaterialien sowie Lern- und Bildungssoftware auf Ihrer Homepage / der Schulhompage / im Intranet anbieten dürfen.
| Urheberrechte an Bildern; Handreichung für Internetredaktionen Für die Verwendung von Bildern auf Internetseiten hat das Landesarchiv Baden-Württemberg für Internetredaktionen in Behörden Informationen in einer Handreichung zusammengestellt, die auf der Homepage der Verwaltungsreform unter |
Zu dem Thema "Homepage" gibt es bei
lehrer-online
eine pdf-Broschüre zum Download.
Thema: Bilderklau und Textübernahmen im Internet
http://www.internetrecht-rostock.de/foto-text-urheberrecht.htm
Thema: Veröffentlichung von Schülerfotos auf der Internet-Seite einer
Schule
Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen II.2
KUG § 22 Recht am eigenen Bilde
Formular: Einwilligungserklärung
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2005/tb-4.htm#t4_3_4
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73730 Esslingen
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ist rechtskundiger Rat einzuholen.