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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/homep/fall/abmah.htm, Stand 26. May. 2012

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Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Es handelt sich um ein Instrument, Unterlassungsansprüche außergerichtlich durchzusetzen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

 

Fallbeispiele:

    1. Die Keppler-Schule schmückt die Anfahrtsbeschreibung auf ihrer Schulhomepage mit einem Stadtplanausschnitt eines Online-Kartendienstes und erhält daraufhin eine Abmahnung.
      Die Schulhomepage der Keppler-Berufschule soll um eine Anfahrtsbeschreibung und einen entsprechenden Stadtplanausschnitt bereichert werden. Mit dieser Aufgabe wird der Schüler Sebastian betraut, der zu diesem Zweck einen frei zugänglichen Online-Kartendienst aufsucht, dort die Adresse der Schule eingibt und anschließend den vom Kartendienst erzeugten Ausschnitt des Stadtplans als Grafik in die Schulhomepage einbindet. Die Nutzungsbedingungen des Online-Kartendienstes gestatten eine solche Verwendung allerdings nicht. Kurze Zeit später erhält die Keppler-Berufsschule eine anwaltliche Abmahnung, wonach die Grafik unverzüglich zu entfernen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie eine anwaltliche Kostennote in Höhe von 800 Euro zu begleichen ist. Die Schulleitung wendet sich darauf hin an ihren "Hausanwalt", ob man sich gegen die Abmahnung wehren kann und wie man sich zukünftig verhalten soll.

Fallantwort:  externer Link http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-09-05.php

Hinweis: Schulträger nach Wegeplan fragen (oft kostenlos).

  1. Der Schulleitung des Max-Mustermann-Gymnasiums wird vom Webdesigner W ein Schreiben zugestellt, in dem dieser zutreffend darauf hinweist, dass die Verwendung von Clip-Arts (Piktogrammen) auf der Schulhomepage seine Urheberrechte verletzt. Die Clip-Arts waren ungefragt von einer Firmenwebsite übernommenen worden. W fordert die Schule auf, die Verwendung künftig zu unterlassen und eine straf-bewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Schulleitung veranlasst die Entfernung der Clip-Arts und hält die Angelegenheit damit für erledigt.

    Der Schulleitung des Max-Mustermann-Gymnasiums wird im Auftrag des Grafikers G von einem Anwalt eine berechtigte Abmahnung wegen der urheberrechtswidrigen Verwendung einer bestimmten Grafik von Herrn G auf der Schulhomepage zugestellt. Mit der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung soll sich die Schule verpflichten, es in Zukunft zu unterlassen, Grafiken von Herrn G ohne dessen Einwilligung zu verwenden und für jeden Fall der Zuwiderhandlung an diesen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € zu zahlen.

    Der Schulleitung des Max-Mustermann-Gymnasiums wird von einem Anwalt eine berechtigte Abmah-nung zugestellt. In der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung ist eine Passage enthalten, in der sich die Schule verpflichtet, Anwaltskosten in Höhe von x.xxx,xx € zu bezahlen.

Fallantwort:  externer Link http://www.lehrer-online.de/abmahnungen.php

 

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Letzte Änderung: 25.05.2012