Headergrafik Startseite in Farbe
ExtLink Zum Kultusportal | ExtLink Zum Landesbildungsserver | ExtLink Zum Landesmedienzentrum    Seite drucken 

Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/homep/fall/impress.htm, Stand 26. May. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
LehrerInnen Fortbildungs-Server
Sie sind hier: > Startseite > Schulartübergreifend > Recht / Schule

Fallbeispiele: Impressum

Begriff: Impressum (Anbieterkennzeichnung)

Eine Schule ist im gewissen Umfang nach außen verantwortlich (z. B. wenn sie im Namen des Schulträgers Geschäfte abschließt). Im Falle einer Homepage tritt die Schule nach außen wirksam auf und ist somit als Diensteanbieter im Impressum der Homepage aufzuführen.

Merksätze und Empfehlungen:

  • Offizielle Schulhomepages
    Öffentliche Schulen sind nicht-rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, sie sind insoweit lediglich ein unselbständiger, d.h. untergeordneter organisatorischer, Teil des Rechtsträgers (Schulträger). Diensteanbieter der offiziellen Schulhomepage im Sinne des TDG bzw. MDStV ist daher nicht die Schule selbst, sondern der Schulträger, z.B. die Kommune, der Landkreis oder das Land als juristische Personen des öffentlichen Rechts; im Falle einer Beruflichen Schule der Landkreis. Neben dem Namen der Schule, der die Anstalt bezeichnet, ist daher der Schulträger als Diensteanbieter namentlich zu nennen.
    zit.aus externer Link http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/304727-304848-1-impressum_schulhomepage.pdf
  • Die Schulleitung ist (und ggf. der von der Schulleitung beauftragte “Webmaster" bzw. Administrator) für alle eigenen Inhalte, die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen gesamtverantwortlich (eine Aufteilung der Verantwortlichkeit für einzelne Web-Seiten der Schule ist nicht möglich). Strafrechtlich haftet der jeweilige Autor persönlich.
  • Eigene Inhalte sind solche, für die die Schulleitung die Verantwortung trägt, also selbst entscheidet, ob und wie ein Inhalt erscheint oder nicht.
  • Die Schulleitung hat auf der Homepage der Schule ein entsprechendes Impressum einzustellen. Es sollte ein Link auf eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt werden, über die weitere Auskünfte eingeholt werden können.
  • Die Schulleitung kann bestimmen, wer zur Informationsbereitstellung berechtigt ist und wer gegebenenfalls persönliche Homepages erhalten kann.
  • Vor der Einstellung von Inhalten ins Internet sind diese vom Verantwortlichen zu prüfen und freizugeben und regelmäßig stichprobenartig zu kontrollieren.
  • Die Schulleitung kann im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit die Sperrung oder Löschung unzulässiger Einträge auf den Web-Seiten der Schule anordnen und durch den Webmaster durchführen lassen.
  • Die Schule hat die Neutralitätspflicht auch bei der Darstellung im Internet einzuhalten.
  • Bei Verwendung personenbezogener Daten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Betroffenen einzuholen (des Lehrers bzw. des Schülers - bei Minderjährigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten). Diese Zustimmungserklärungen sind sorgfältig aufzubewahren.
  • Bei der Einholung der Zustimmung ist der Zweck der Verwendung der Daten anzugeben.
  • Eine schriftliche Zustimmung ist dann nicht erforderlich, wenn es sich bei den veröffentlichten Daten um Informationen handelt, bei denen durch Anonymisierung ein Rückschluss auf die jeweilige Person nicht mehr möglich ist.
  • Die Verwendung personenbezogener Daten ist auf das notwendigste Maß zu beschränken.
  • Der Auskunftsanspruch des Betroffenen auf Verwendung seiner Daten muss beachtet werden.
  • Auf Verlangen sind die Daten zu löschen.

 

Fallbeispiele:

    1. Kurzdarstellung auf der Schulhomepage
      Im Rahmen einer Rubrik auf der offiziellen Schulhomepage haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit auf jeweils einer Seite eine Kurzdarstellung zu ihrer Person und ihren Hobbies vorzunehmen. Die Seite wird im Rahmen eines Frames der Schulhomepage dargestellt.
    2. Speicherplatz unter der Schuldomain
      Die Schülerinnen und Schüler des Mustermann-Gymnasiums erhalten von der Schule Speicherplatz für eigene Homepages zur Verfügung gestellt, die unter der WWW-Adresse www.mustermann-gymn.de/homedir/ abrufbar sind. Die Websites können frei gestaltet werden und werden nicht in das Angebot der Schulhomepage eingebunden.
    3. Private Geschichtshomepage
      Der engagierte Geschichtslehrer Herbert Hofmann stellt auf seiner eigenen Website ohne Bezug zur Schule historische und politische Informationen über den nahen Osten zusammen, die er unregelmäßig auf Basis neuer Ereignisse aktualisiert und mit Kommentaren versieht sowie im Rahmen eigener Beiträge fachlich erläutert; die neuesten Geschehnisse werden dabei im Rahmen einer Rubik "Aktuelles" zusammengefasst.

Fallantwort:  externer Link http://www.lehrer-online.de/impressum-homepage.php

  1. Das Wilhelm-Busch-Gymnasium beschließt erstmalig im März 2007 die Schule im Internet mit einer offiziellen Website zu präsentieren. Informatiklehrer Zuse ist mit dieser Aufgabe betraut worden und fragt sich, welche Angaben das Impressum der Schul-Website enthalten muss. Neben allgemeinen Informationen über die Schule soll die Website auch eine Rubrik "Aus dem Schulalltag" enthalten, in der die Inhalte der periodisch und auch als Printversion erscheinenden Schulzeitung veröffentlicht werden sollen.

    Herr Zuse plant im Informatikunterricht zudem eine Unterrichtseinheit "Rechtliche Vorgaben bei der Online-Kommunikation" durchzuführen und möchte dabei unter anderem die Impressumspflicht besprechen. Er möchte daher auch wissen, wie es sich mit der Impressumspflicht verhält, wenn Schülerinnen und Schüler etwa nachmittags im Computerraum private Homepages erstellen oder zum Beispiel über eBay auf privater Basis einzelne Gegenstände versteigern.

Fallantwort:  externer Link http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-03-07.php

 

 


Bereichs-Logo
 
SUCHE NACH:
Inhalt Fortbildungen

 

Auf diesen Seiten finden Sie einige Fallbeispiele mit freundlicher Genehmigung von remus schule und lehrer-online.
Am Ende eines jeden Fallbeispiels führt ein Link direkt zu den Antworten bzw. Lösungen auf den Seiten von
externer Link remus schule und
externer Link lehrer-online.

Zum Seitenanfang         Startseite | Impressum | © Copyright |

Zuständige Redakteurin: Barbara Abel, abel@lehrerfortbildung-bw.de
© Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, für diese Seite gilt http://lehrerfortbildung-bw.de/impressum/copyright/urheberrecht.html
Letzte Änderung: 25.05.2012