Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/homep/fall/web.htm, Stand 26. May. 2012
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Fallbeispiel:
Die beiden Schüler A (13 Jahre) und B (15 Jahre) erstellen im Auftrag der Schulleitung für ihre Schule eine Website. Im Impressum bringen sie folgenden Urheberrechtsvermerk an: „Copyright A & B“. Die Schulleitung überlegt, ob sie den beiden Schülern nicht zukünftig die weitere Betreuung der Website übertragen kann. Dazu möchte sie die Schüler im Impressum als Verantwortliche benennen.
Wer ist Urheber?
Ist die Website urheberrechtlich geschützt?
Wer hat die Rechte an der Website?
Haben minderjährige Urheber ein Recht auf Namensnennung?
Können Minderjährige als Verantwortliche für die Website benannt werden?
Fallantwort:
http://remus-schule.jura.uni-saarland.de/faelle/minderj.html
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