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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/intranet/, Stand 3. Sep. 2010

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Pädagogisches Netz / Intranet
vernetzte Arbeitsumgebung, Multimediaraum

Definition Intranet Schule

Ein Intranet ist ein Rechnernetzwerk, das auf den gleichen Techniken wie das Internet (TCP/IP, HTTP) basiert, jedoch nur von einer festgelegten Gruppe von Mitgliedern einer Organisation genutzt werden kann (für alle Lehrer und / oder Schüler).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Intranet (Stand 19.7.2007)

Für Baden-Württemberg gilt, dass die vernetzte Arbeitsumgebung (Intranet) die lokale Netzumgebung sowie den Zugriff auf eine (auch externe) blended learning Plattform (z. B. Moodle bei BelWü) umfasst. Eine Grundvoraussetzunng für den Zugang ist eine entsprechende Authentifizierung (persönlicher Zugang, individuelles Passwort)
interner Link Weitere Details

 

Intranet in der Schule

 

In einem Intranet werden von Lehrkräften Medientypen aller Art zur Verfügung gestellt oder erstellt. Die rechtliche Möglichkeiten entnehmen Sie bitte unserer interner Link Checklisten.

Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg an alle Schulen des Landes zum Thema Download Nutzung von Schul-Intranets [pdf] [107 KB]

 

Zugänglichmachen von „Werkteilen“ über das Intranet einer Schule

§ 52 a Urheberrechtsgesetz hat für den Bildungsbereich eine hohe Bedeutung. Er ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken oder Werkteilen zum Zwecke des Unterrichts. Der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen erlangt zunehmend Bedeutung, da der sichere Umgang damit eine wichtige Schlüsselqualifikation darstellt.

Zit. Nach
externer Link http://bildungsklick.de/pm/53899/rechtssicherheit-fuer-schulen-bei-
der-nutzung-urheberrechtlich-geschuetzter-werke-im-intranet/


„Die Schulen können nach dieser Norm in dem gemäß § 52 a Abs. l Nr. l UrhG beschriebenen Umfang Bilder, Texte, Noten, auch in akustischer Form den Schülern und Lehrern im Intranet (nicht auf der Homepage der Schule) zugänglich machen.
Voraussetzung ist, dass die Werke im Unterricht behandelt werden und dass - in der Praxis durch Vergabe von Passwörtern an Schüler und Lehrer - der bedachte Personenkreis auf die Unterrichtsteilnehmer beschränkt bleibt.
Dieses besondere Bildungsprivileg gilt allerdings nicht für Schulbücher “
J. Lambert, Urheberrecht und Schule, SchVw Spezial 1/2007, S. 29

„Aus Schulbüchern darf ...ohne Erlaubnis keine Speicherung und Veröffentlichung in einem Intranet vorgenommen werden. Gleiches gilt auch für Lehrerhandbücher, Unterrichtsmaterialien, Karten, graphische Darstellung etc.“

„Wichtig ist, dass diese Veröffentlichung, d.h. die Vervielfältigung auf einem Server gegegebenfalls auf einzelnen PCs der Schüler, nur für einen bestimmt abgegrenzten Teils von Unterrichtsteilnehmern gilt. In der Praxis muss daher empfohlen werden, einer Schulklasse bspw. ein Passwort mitzuteilen, damit nur diese auf gewissen Materialien zugreifen kann.“
Quelle Zitate: Urheberrecht in der Schule, RA Langhoff u.a. http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-schule.pdf

 

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Letzte Änderung: 02.04.2010