Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/musik/, Stand 11. Feb. 2012
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Normalerweise ist bei Musik davon auszugehen, dass es sich um ein Werk der Musik handelt, welches dem Urheberrechtschutz unterliegt.
Berechtigte an der Musik können sein:
- Komponist
- Textautor, z. B. bei Opern, Liedern ...
- Musikverlag
- Verwertungsgesellschaft GEMA
- Bei Aufzeichnung auf Tonträgern
- ausübende Künstler (Sänger, Musiker, Dirigenten)
- Tonträgerhersteller
- Veranstalter bei Live-Aufnahmen
Wo kann ich mich informieren, wer die Rechte an der Musik hat?
- Beim Hersteller des Tonträgers
- Beim Betreiber der Website, auf der die Musik angeboten wird
- Bei der
GEMA
- Komponist
- Textdichter
- Musikverleger
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" unterliegen folgender Urheberrechtsbestimmung:
Die Materialien dürfen im Rahmen der staatlichen Lehreraus- und -fortbildung und an Schulen verwendet werden, jeder weitere Gebrauch ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Landesakademie möglich.
Alle Rechte liegen bei der
Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
Steinbeisstraße 1
73730 Esslingen
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nicht verbunden. In Einzelfällen
ist rechtskundiger Rat einzuholen.