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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/musik/pod/, Stand 26. May. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Podcast

Podcasts sind redaktionell gestaltete Mediendateien (sog. "Episoden"), die aus dem Internet heruntergeladen werden können. Bei diesen Mediendateien handelte sich entweder um Audio- oder Videodateien, die über einen Feed (meistens RSS) automatisch oder über Einzelabruf bezogen werden.
Der Begriff Podcast ist aus den Wörtern iPod und Broadcast (Englisch: Rundfunk) entstanden.

Weitere Informationen:
interner Link Checkliste Musik und Video

Fallbeispiele

    1. Lehrerin Frau Henneke hat im Internet interessante Podcasts für ihren Englisch- und Politikunterricht gefunden. Allerdings verunsichern sie deren Nutzungsbedingungen.

      Frau Henneke ist Lehrerin für Politik und Englisch am Georg-Büchner-Gymnasium. Im Englisch-Unterricht möchte sie Podcasts britischer Radiosender für Hörverständnisübungen mit aktuellem Bezug nutzen. Sie entdeckt außerdem, dass auch deutsche Radiosender interessante Sendungen als Podcast anbieten, die sich gut für den Politik-Unterricht eignen würden. In den Nutzungsbedingungen der Podcast-Anbieter liest sie allerdings "except for your own personal, non-commercial use" beziehungsweise "ausdrücklich nur für den privaten Gebrauch" und ist verunsichert. Darf sie diese Podcasts überhaupt im Unterricht einsetzen?

      Fallantwort:  externer Link http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-06-06.php

    2. Mit seinem Deutschkurs erstellt Herr Böhme eine Podcastserie zur Lyrik des 20. Jahrhunderts. Gesprochene Gedichte und deren Interpretationen sollen von Musik umrahmt werden.

      Herr Böhme arbeitet mit seinem Leistungskurs Deutsch an einem ganz besonderen Projekt: Die Schülerinnen und Schüler erstellen eine Podcast-Serie zur Lyrik des 20. Jahrhunderts, die nach und nach auf der Schulhomepage veröffentlicht werden soll. Jede Folge beginnt mit einer Übersicht von Leben und Werk eines Dichters oder einer Dichterin. Im Anschluss daran werden zwei bis drei Gedichte vorgetragen und interpretiert. Die Texte zur Biografie und die Interpretationen haben die Schülerinnen und Schülern selbst verfasst. Zur musikalischen Umrahmung der gesprochenen Texte suchen sie atmosphärisch oder inhaltlich passende Musik, die in Ausschnitten eingeblendet werden soll; beispielsweise haben sie zu Bertold Brecht einige Stücke der Komponisten Kurt Weill und Hanns Eisler ausgewählt, die sie aktuellen CDs entnehmen. Herr Böhme fragt sich, ob sich daraus urheberrechtliche Probleme ergeben können.

      Fallantwort:  externer Link http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-07-06.php
    3. Nutzung von Podcast im Unterricht und in der Lehrerfortbildung
      Ist dies möglich?
      • Worauf ist bei der Nutzung von Podcasts zu achten?
      • Welche Regelung trifft der SWR?
      • Darf aus einem geschlossenen Kurs auf SWR 2 Wissens-Podcasts verlinkt werden?


      Hierzu ein Schreiben an den SWR und die Antwort.

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      dürfen Ihre Podcasts für die Nutzung im Unterricht an öffentlichen Schulen (nicht-kommerziell) und in der staatlichen Lehrerfortbildung (nicht-kommerziell) von Lehrkräften abonniert und dann im Unterricht eingesetzt werden?
      In der Regel wird an Schulen in einer vernetzten Umgebung gearbeitet, was für die Bereitstellung von Podcasts im Unterricht bedeutet, dass Sie im schulischen Netzwerk gespeichert und von dort abgerufen werden sollten.
      Wir bereiten im Moment eine Lehrerfortbildung zum Thema "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" vor, die dann landesweit durchgeführt werden soll. Zielgruppe sind Lehrerinnen und Lehrer, die digitale Daten in der Schule nutzen, bereitstellen und erstellen. Dieser Zielgruppe wollen wir auch zum Thema Podcasts die nötigen Informationen zur Verfügung stellen.
      In der Hoffnung auf eine positive Antwort vielen Dank!
      Mit freundlichen Grüßen
      XXXXXX


      Sehr geehrte Frau XXX,

      wir haben Ihre Anfrage an unsere SWR Rechtsabteilung weitergegen. Die Antwort ergibt sich aus § 52a UrhG. Darin ist geregelt, dass es zulässig ist,

      "veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern ... öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zecke gerechtfertigt ist"

      Die Zugänglichmachung der Werke bzw. Werkteile darf im Unterricht ausschließlich für den abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern erfolgen, muss durch den Unterrichtszweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt sein. Zugreifen dürfen folglich nur der Lehrer und dessen Schüler, ein Zugriff durch die Verwaltung der Schule oder zur bloßen Unterhaltung der Schüler (Überbrückung einer Freistunde) ist durch § 52 a Abs. 1 Nr. 1 nicht gedeckt. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen die Podcasts auch auf den Schulserver geladen werden.
      Dieser muss aber gegen den Zugriff durch nichtberechtigte Personen abgeschottet sein. Durch geeignete Zugangskontrollsysteme muss die Schule daher sicher stellen, dass keine anderen Personen als Lehrer und Schüler und Lehrer und Schüler auch nicht zu anderen als Unterrichtszwecken auf die Podcasts zugreifen können. Podcasts größeren Umfangs ( ab ca 10 Minuten Länge) fallen nicht unter diese Privilegierung.

      Soweit eine Sendung speziell als Schulfunksendung ausgewiesen ist, darf sie gem. § 47 UrhG mitgeschnitten und der Mitschnitt im Unterricht den Schülern vorgespielt werden. Unsere Sendungen der Reihe "SWR2-Wissen" (sie werden alle als Podcast auf dem SWR Server angeboten) betrachten wir als Schulfunksendun-gen. Sie dürfen daher aufgezeichnet und im Unterricht wiedergegeben werden. Eine Verteilung über Schulserver wäre dagegen nicht zulässig, sofern die Schüler die Sendungen auf ihrem Rechner individuell abrufen können. In diesem Fall läge eine öffentliche Zugänglichmachung vor, die nur innerhalb der Grenzen des § 52 a erlaubt ist. Unsere Rechtsabteilung hält es im Rahmen des Schulfunkprivilegs aber für zulässig, wenn der Lehrer den auf dem Schulserver unter Verschluss gehaltenen Podcast zur Verwendung im Unterricht auf seinen eigenen Rechner lädt und den Podcast über eine an seinen Rechner angeschlossene Verstärkeranlage auf Lautsprecher im Klassenraum ausgibt. Zu dieser Frage gibt es aber noch keine durch die Rechtsprechung abgesicherte Gesetzesauslegung.

      Mit freundlichen Grüßen
      XXXX

      SWR2 Bildung und Wissenschaft

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Letzte Änderung: 25.05.2012