Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/text/zitat/, Stand 12. Feb. 2012
|
![]() |
Zitatrecht
Das Zitatrecht ist für das kulturelle Schaffen von großer Bedeutung. Sein Zweck ist - so die Rechtsprechung - die Förderung der geistigen Auseinandersetzung mit fremden Gedanken und damit die Sicherung des allgemeinen kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts. Ausgehend von dem Gedanken, dass der Urheber bei seinem Schaffen auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut, wird es ihm im Interesse der Allgemeinheit zugemutet, einen verhältnismäßig geringfügigen Eingriff in sein ausschließliches Verwertungsrecht hinzunehmen, wenn dies der geistigen Kommunikation und damit der Förderung des kulturellen Lebens dient.

Quelle: Dr. S. Reip: Präsentation
"Urheberrecht in der Schule"
Das Zitatrecht - Urheberrechtsschranke zur Sicherung der Freiheit des geistigen
Schaffens.
http://www.lehrer-online.de/zitatrecht.php
Hinweise zum Zitieren finden Sie auch im Bereich
Projektkompetenz
auf diesem Server.
| Einige Fragen und Antworten zum Thema "Zitatregeln" finden Sie im Bereich "Urheberrecht Anwendungsbeispiel": |
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" unterliegen folgender Urheberrechtsbestimmung:
Die Materialien dürfen im Rahmen der staatlichen Lehreraus- und -fortbildung und an Schulen verwendet werden, jeder weitere Gebrauch ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Landesakademie möglich.
Alle Rechte liegen bei der
Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
Steinbeisstraße 1
73730 Esslingen
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht
und Datenschutz in der Schule"
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht wurden
sorgfältig erstellt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist damit
nicht verbunden. In Einzelfällen
ist rechtskundiger Rat einzuholen.