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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/vertrag/index.htm, Stand 12. Feb. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
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Gesamtvertrag § 52 a UrhG

Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52 a UrhG
zwischen den Ländern und den Verwertungsgesellschaften

Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52 a UrhG:
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Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg an alle Schulen des Landes zum Thema

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Letzte Änderung: 01.12.2011