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Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52
a UrhG
zwischen den Ländern und den Verwertungsgesellschaften
Gesamtvertrag
zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52 a UrhG:
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Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg an alle Schulen des Landes zum Thema
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