Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/vertrag/zfs.htm, Stand 12. Feb. 2012
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Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen
nach § 53 UrhG
zwischen den Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften
Vom Vertrag abgedeckt sind:
Die Vergütung wird auf Grund des Gesamtvertrages mit der ZFS vom Land bezahlt.
Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen
nach § 53 UrhG:
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Informationsschreiben des Kultusministeriums vom 1. Juni 2011
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[54 KB]
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[585 KB]Schreiben des Kultusministeriums vom 7. Dezember 2011
Bitte um Meldung bis zum 20. Januar 2012;
digitale Kopien aus für den Unterrichtsgebrauch bestimmten Werken auf den Schulrechnern
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Fragen der Schulen zur Abfrage des Kultusministeriums
bzgl. des Vorliegens von digitalen Kopien aus Unterrichtswerken auf den Rechnern öffentlicher Schulen
Antworten zu den Fragen
Pressemitteilung der KMK vom 13.12.2011
nach Gesprächen mit Lehrerverbänden und Rechteinhabern zum Einsatz der Plagiatssoftware:
http://www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/kultusministerkonferenz-handlungsfaehigkeit-der-schulen-datenschutz-und-schutz-des-geistigen-eigen.html
Diskussion in den Medien zum Gesamtvertrag „Schultrojaner“
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geplanter-Schultrojaner-sorgt-fuer-Wirbel-1369193.html
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,795100,00.html
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