Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/weit/recht/allg/, Stand 26. May. 2012
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Wenn ein Film in der Schule außerhalb des Unterrichts vorgeführt
werden soll (z.B. als Schulkino), wird eine Lizenz zur öffentlichen
Vorführung benötigt. Filme mit dieser Lizenz erhält man beim
zuständigen Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ),
bzw. Kreismedienzentren (KMZ), vgl.Checkliste Film und Musik (
http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/checkl/musik_video.htm).
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ist rechtskundiger Rat einzuholen.