Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/werk/lehrer.htm, Stand 12. Feb. 2012
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Quelle: Dr. S. Reip: Präsentation
"Urheberrecht in der Schule"
Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
"Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt."
Quelle:
§43
UrhG
Werke im Rahmen des Arbeits- und Dienstverhältnisses:
Werke im Sinne von selbst erstelltem Material zur Vorbereitung des Unterrichts und der Klassenarbeiten können urheberrechtlich verwertet werden.

Quelle: Dr. S. Reip: Präsentation
"Urheberrecht in der Schule"
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" unterliegen folgender Urheberrechtsbestimmung:
Die Materialien dürfen im Rahmen der staatlichen Lehreraus- und -fortbildung und an Schulen verwendet werden, jeder weitere Gebrauch ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Landesakademie möglich.
Alle Rechte liegen bei der
Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
Steinbeisstraße 1
73730 Esslingen
Die Seiten des Kapitels "Urheberrecht
und Datenschutz in der Schule"
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sorgfältig erstellt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist damit
nicht verbunden. In Einzelfällen
ist rechtskundiger Rat einzuholen.