Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/werk/schueler.htm, Stand 12. Feb. 2012
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Fallbeispiele:
Die Fachoberschule F lässt im Rahmen des Unterrichts die Schülerinnen und Schüler Inhalte für die Schulhomepage erstellen. Die 18-jährige Schülerin Ann-Katrin entwirft in diesem Rahmen neue Computergrafiken. Nachdem ihre Grafiken auf der Schulhomepage eingesetzt werden, untersagt sie der Schule die weitere Nutzung. Muss die Schule F die Grafiken entfernen?
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums G erstellen im Deutschkurs gemeinsam eine Novelle. Jeder Schüler ist dabei für ein Kapitel zuständig. Klassenlehrer K veröffentlicht die Novelle nach Fertigstellung auf der Schulhomepage, ohne aber bei den einzelnen Kapiteln den Autor beziehungsweise die Autorin zu nennen. Die Schülerinnen und Schüler waren dabei nach Rückfrage durch K mit einer Veröffentlichung der Novelle auf der Schulehomepage einverstanden; über das Thema "Namensnennung" wurde allerdings nicht gesprochen. Kurze Zeit nach Veröffentlichung der Novelle verlangt der 18-jährige Schüler Boris, dass seinem Kapitel innerhalb der Novelle sein Name vorangestellt wird. Andernfalls untersage er die weitere Veröffentlichung seines Kapitels auf der Schulehomepage. Zu Recht?
Mehrere Schülerinnen und Schüler der Klasse 7c der Hauptschule H fertigen Referate zu ihrem jeweiligen Lieblingsbuch an. Die 13- und 14-jährigen Schülerinnen und Schüler sind damit einverstanden, dass ihre Klassenlehrerin K die Referate auf der Schulhomepage und in gedruckter Form veröffentlicht. Muss K zusätzlich die Zustimmung der Eltern der Schülerinnen und Schüler für die geplanten Veröffentlichungen einholen?
Fallantworten:
http://www.lehrer-online.de/urheberrecht-schueler.php
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