Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/werkstatt/freemedia/kreism/index.htm, Stand 24. May. 2013
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Im
Medienzentrengesetz
[pdf] [17kb] des Landes Baden-Württemberg sind die Aufgaben der Medienzentren definiert:
"Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Kreismedienzentren haben die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben. Die gleichen Aufgaben hat das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg bei der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung zu erfüllen."
Kreismedienzentren:
Die Kreismedienstellen / Kreismedienzentren erfüllen die Aufgaben, die sich aus der Verwendung
von Medien und audiovisuellen (AV-)-Geräten in der Erziehungs- und Bildungsarbeit
der Schulen in der Stadt und im Landkreis jetzt und in Zukunft ergeben. Ein
Schwerpunkt ist die Medienerziehung (§1 BildstG vom 24.06.1991, Gesetzblatt
Nr. 16 S. 440).
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