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Druckansicht von http://lehrerfortbildung-bw.de/werkstatt/mo/m3/aufg/, Stand 26. May. 2012

Landesakademie für Fortbildung und Personalwentwicklung an Schulen
LehrerInnen Fortbildungs-Server

Aufgaben des Multimediaberaters/der Multimediaberaterin

Text der Regierungspräsidien / Schulen:

Die Multimediaberaterinnen und Multimediaberater sind Fortbildner und Berater für multimediale Inhalte an der Schule. Der Fortbildungsaspekt steht bei dieser Tätigkeit im Vordergrund. Die Auswahl der Fortbildungsinhalte sollte sich an einer möglichen unterrichtlichen Umsetzung in der jeweiligen Schulart orientieren und gesellschaftliche sowie technische Entwicklungen in den Blick nehmen.

Schulinterne Lehrerfortbildungen sollen im Rahmen von 15 Unterrichtsstunden bzw. 4 Schilf-Nachmittagen pro Schuljahr im Rahmen des schulinternen Fortbildungskonzeptes, das die Multimediaberaterinnen und Multimediaberater miterarbeiten, durchgeführt werden.

Sie ermitteln in Kooperation mit der Fortbildungskoordinatorin, bzw. dem Fortbildungskoordinator der Schule den Fortbildungsbedarf im Multimediabereich und melden diesen an das zuständige Regierungspräsidium weiter.

Die Multimediaberaterinnen und Multimediaberater sind kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle mit dem Thema Multimedia zusammenhängenden Fragen an den Schulen. Vor allem die Themen neue Medien und Gewalt, Urheberrecht und Datenschutz, Medienerziehung, Jugendschutz sowie die Online-Plattform Moodle sollen vor Ort im Kollegium geeignet thematisiert werden.

Die Multimedia-Arbeitskreise sind wichtige Einrichtungen zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch der Multimediaberaterinnen und Multimediaberater. Hier erhalten sie wichtige Informationen zu den neuesten Entwicklungen. Eine regelmäßige Teilnahme wird daher dringend empfohlen.

Die Multimediaberaterinnen und Multimediaberater sind im Rahmen ihrer Entlastung nicht zuständig für die Erstellung und Betreuung der Schulhomepage, die Präsentation der Schule z. B. 25-Jahr-Feier, Tätigkeiten für die Schulleitung oder für Aufgaben der Schulverwaltung wie z. B. Zeugnisse schreiben oder die Betreuung der Videoanlage. Sie sind auch nicht zuständig für die Installation von Software und die Betreuung der Hardware und des Netzes sowie die Administration einer Online-Plattform.

Information zur Fortführung der Anrechnungsstunden
Die Anrechnungsregelung für die Multimediaberater/innen (1/2 Stunde Entlastung pro Schuljahr) wird in diesem unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen fortgeschrieben:

  1. Für die Tätigkeiten der Multimediaberater/innen gilt dieses Merkblatt.
  2. Die aktiven Multimediaberaterinnen und Multimediaberater geben zur Dokumentation ihrer Tätigkeit unter folgendem Link: http://info.rps-schule.de/ einen Tätigkeitsbericht bis zum 26.7. ab.
  3. Die Anrechnungsstunde ist nicht dem allgemeinen Entlastungskontingent (Stundenpool) der Schule zu entnehmen. Es handelt sich um eine zusätzliche Entlastung (Grundlage Erlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport AKZ 24-6750.50/609 vom 29.03.2001)."

 Download Merkblatt für die Tätigkeiten der Multimediaberater/innen [pdf] [24 KB]
 

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Inhalt Fortbildungen

Ausbildung und Tätigkeiten des/der Multimediaberater/in
Informationen dazu finden Sie auf unserem Server weiter hier im Bereich /fortbildungen

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Letzte Änderung: 27.04.2012