Zur Beschränkung des Anstiegs der Erderwärmung auf 2 Grad Celsius verpflichten sich

zu den folgenden, verbindlichen Klimaschutzmaßnahmen:

1. Reduktion der Emissionen der Industrieländer

Zur Erinnerung: Der Weltklimarat empfahl eine Reduktion bis 2020 gegenüber 1990 um 25%-40% und bis 2050 um 80%.

2. Einschränkung des Emissionswachstums der Entwicklungsländer

Zur Erinnerung: Der Weltklimarat empfahl eine Einschränkung von 15%-30% bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Niveau, das ohne eine solche Einschränkung erreicht worden wäre.

3. Finanzielle Unterstützung der Industrieländer für die Entwicklungsländer beim Klimaschutz, bei den Anpassungen an den Klimawandel und beim Austausch von Technologien

Zur Erinnerung: Die Entwicklungsländer forderten in der Vergangenheit zwischen 0,5% und 1% des BIP der Industrieländer.

4. Überwachungssysteme

Die Verwaltung der Gelder aus 3. übernimmt die ..... (Institution einfügen).

5. Abkommen zum Schutz der tropischen Regenwälder