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Fachberater/innen

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.

Thema

Datenschutz und Urheberrecht für Fachberaterinnen und Fachberater aller Schularten

Schularten

GS, HS, WRS, RS, SoS, GY, GMS, BS

Zielgruppe

Fachberater/innen aller Schularten, Fachreferent/innen, Mitglieder von Konzeptgruppen, die Fortbildungskonzeptionen und -materialien erstellen.

Ziel

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • kennen die urheber- und datenschutzrechtlich relevanten Tätigkeitsfelder eines Fachberaters/Fachberaterin
  • kennen Verfahren, um den normativen Bestimmungen gemäß ihre Aufgaben wahrzunehmen

Inhalt

  • Urheberrecht in Schule und Lehrerfortbildung
    • Fotokopie, Lernplattform, Internet (Überblick mithilfe von Checklisten)
    • Verwendung von Briefköpfen, Wappen, Logos der Kultusverwaltung (KM, RP, SSA)
    • Regeln für das richtige Zitieren (Print und Online)
    • Urheberschaft und Nutzungsrecht im Zusammenhang mit der Erstellung von Fortbildungsmaterialien und Prüfungsaufgaben
    • Lizenzmodelle
    • Freie Medien/Materialien (Quellen) und deren Recherche (am Rechner)
    • Einholung von Nutzungsrechten (Vorgehen, Formulare)
    • Publikation von Fortbildungsmaterialien (Fotokopie, E-Learning-Kurse, Internet) und Lizenzmodelle
  • Datenschutz und Datensicherheit
    • VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen
    • Umgang mit personenbezogenen / sensiblen Daten
      • Teilnehmerlisten, private Adressen, Telefonnummern, private E-Mail-Adressen
      • Unterrichtsbescheid (Beurteilung)
      • Gutachten (Prüfungslehrproben)
      • Prüfungsaufgaben (Aufgabenkommissionen)
    • Verschlüsselung und Austausch personenbezogener/sensibler Daten (am Rechner)
      • auf Datenträger/ Festplatte USB
      • E-Mail
      • Regeln für den Austausch verschlüsselter Daten
Fachberater/innen

Fachberater/innen sind besondere Schulaufsichtsbeamte im Sinne von § 37 Schulgesetz.

Sie sind Teil der Schulaufsicht und unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Sie können auch für schulartübergreifende und Schulverwaltungsbezirke übergreifende Aufgaben bestellt werden. Im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben handeln sie selbstständig und eigenverantwortlich.

Verwaltungsvorschrift vom 4. August 2006; Az.: 31-6401.50/41

Fachberater/innen GHWRS

  • Fachberater-/innen beraten Schulen und die am Schulleben Beteiligten innerhalb ihres jeweiligen Aufgabenfeldes.
  • Sie planen, organisieren und leiten Fortbildungen und arbeiten dabei eng mit der "Steuergruppe Lehrerfortbildung" des Schulamts und den Schulrätinnen und Schulräten der jeweiligen Schulart zusammen.

Fachberater/innen Gymnasium, Berufliche Schulen

  • Sie führen im Auftrag der Regierungspräsidien Unterrichtsbesuche durch, bei kirchlichen Religionslehrkräften in Amtshilfe.
  • Sie sind mit einer Vielzahl an Aufgaben in der staatlichen Schulaufsicht betraut.
  • Sie stehen darüber hinaus beratend als kompetente Ansprechpartner/innen in schulpraktischen und fachlichen Fragen zur Verfügung.

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