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Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen, die Krankheiten übertragen oder
Vergiftungen auslösen, dürfen nicht eingesetzt werden
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Hinweis auf Allergien, evtl. Schutzhandschuhe tragen
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Hinweise auf sachgerechten Umgang:
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GUV–SI 8070, I – 9.1, S.49; II – 2.1, S.62;
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GUV–SI 8070, I – 9.3, S.49; II – 2.2, S.62;
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Arbeiten mit Mikroorganismen nur nach Rücksprache mit Fachmann
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kein Arbeiten mit pathogenen oder giftigen Mikroorganismen (auf Mikroorganismen
der Risikogruppe 1 beschränken)
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gentechnische Arbeiten sind in NwT nicht vorgesehen
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Hinweis auf Allergien, evtl. Schutzhandschuhe tragen
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GUV–SI 8070, I – 9.4, S.49-51; II- 2.3,
S. 63;
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Untersuchungen am
Mensch
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elektrische Messungen am Körper
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(EKG, EEG, EMG)
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Zahnabdruck,
Gipsverbände
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Versuche an Schülern dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine Schädigung
des Organismus ausgeschlossen ist und die hygienischen Erfordernisse
gewährleistet sind.
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Bei Abnahme elektrophysiologischer Signale (EKG, EEG) dürfen nur Geräte
eingesetzt werden, die der Medizingeräteverordnung entsprechen oder
vollständig vom Stromnetz getrennt betrieben werden und an denen keine
berührungsgefährlichen Spannungen auftreten können.
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Versuche mit berührungsgefährlichen Spannungen an Schülern sind verboten.
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GUV–SI 8070, I – 2.11, S. 10
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Umgang mit Laborgeräten,
Lebensmitteln, Hygiene
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Umgang mit Präparier-
besteck
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Schüler auf Verletzung und Infektionsgefahr beim Arbeiten mit Präparierbesteck
hinweisen
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praktische Übungen:
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Blattquerschnitte herstellen,
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Arbeiten mit Säugetierorganen
(problematisch, bei Mikroorganismen der Risikogruppe 2, z.B. Hepatits
E, gelten die weitergehenden Anforderungen der Biostoffverordnung
bzw. ist die TRBA 100 anzuwenden).
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GUV–SI 8070, II – 2.2, S.62;
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GUV–SI 8070, III - 18.3, S. 244
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Anwendung der Pipettierhilfen
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Nicht mit dem Mund pipettieren
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Produktion und Verzehr von Lebensmitteln
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Geräte und Materialien, die in der Lebensmittelverarbeitung
eingesetzt werden, dürfen nicht für andere Versuche eingesetzt werden;
es empfiehlt sich diese getrennt aufzubewahren.
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GUV–SI 8070, II – 6.1, S.78-80
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Umgang mit Hygiene und Sauberkeit
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steriles und sauberes Arbeiten als Selbstschutz hinweisen
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GUV–SI 8070, II – 6.1, S.78-80
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GUV–SI 8070, II – 2, S.62-63;
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Vererbungsfragen
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Sexualität
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Hormone
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Nur nach Rücksprache mit dem Biologiekollegen
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Negativliste
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Versuche mit gentechnisch veränderten Bakterien
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Versuche mit pathogenen oder giftigen Mikroorganismen
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Arbeiten mit Nervengewebe (auch Augen) von Rindern
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Brief des Ministeriums Ländlicher Raum
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Abnahme von Blut bei Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften
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Blutentnahme ist nicht erlaubt; von Ausnahmen ist hier dringend
abzuraten, d.h. es sind aufwändige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
erforderlich.
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GUV–SI 8070, I – 2.11, S. 4
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BioStoffV § 15, Anhang IV;
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