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Bereich Technik

 

Handreichung zu Sicherheitsfragen

im NwT-Unterricht

 

Gemäß Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

GUV-SI 8070

Stand November 2009

 

Die Sicherheitsaspekte im naturwissenschaftlichen Bereich sind in einer gesonderten Handreichung formuliert.

 

Im Unterricht im Fach NwT kommt technischen Aufgaben und Problemstellungen besondere Bedeutung zu. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler sollen praktische technische Arbeiten durchführen. Die Lehrkräfte in NwT sollten deshalb in Sicherheitsfragen für den Technikunterricht, in den Gebrauch der Werkzeuge und Maschinen und  den Umgang mit Werkstoffen  eingewiesen werden.

An der Schule obliegt es der Schulleitung sicherzustellen, dass die Sicherheit im Unterricht gewährleistet wird. Um die Schulleitungen und die beteiligten Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen, hat die pädagogische Arbeitsgruppe NwT des Kultusministeriums eine Handreichung zur Einweisung der ggf. "fachfremd" unterrichtender Lehrkräfte erstellt. Die Handreichung fasst Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung, der KMK (Kultusministerkonferenz) und des Landesinstituts für Schulentwicklung (LS) zusammen.

Nach Anfrage bei den NwT-Fachreferenten der Regierungspräsidien können durch speziell ausgebildete Multiplikatoren folgende Einweisungen durchgeführt werden.

  1. Sicherheitsfortbildung für alle NwT - Lehrkräfte : Mit dieser Ausbildung erhalten die Lehrkräfte die Erlaubnis Schüler in den Gebrauch von Werkzeug und zugelassenen Maschinen einzuweisen.
  2. Einweisung in Sägemaschinen für NwT - Lehrkräfte: Mit dieser Ausbildung wird ausgewählten Lehrkräften die Erlaubnis zur Arbeit mit Band- bzw.  Kreissäge erteilt. Eine Lehrerlaubnis zur Einweisung in diese Maschinen wird damit nicht erteilt.

Diese Handreichung kann die Richtlinien der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Ministeriums für Jugend und Kultus und Sport nicht ersetzen.

Handlungs- bereiche
Inhalte/Übungen
Richtlinien
Sicherheitsbestimmungen für Werkräume

Werkraum

Abstände, Notaus-, FI-Schutzschalter, Bodenbeläge, Brüstungshöhen, Beleuchtung, Lüftung, Stäube, Entsorgungsfragen, Fluchtwege, Erste Hilfe

GUV SI-8070 III-5.2 S. 142

Maschinenraum 1)

Zugangsfragen, Sicherheitszonen, Schutzschalter, Größe, bauliche Anforderungen

Siehe LS Heft NwT 2

Werkzeuge

Umgang mit Werkzeugen

Praxis- und Sicherheitshinweise

Siehe LS Heft NwT 2

Weichlöten

Lötgeräte, Lötzinn, Einsatz-
beschränkungen

s.o.

Ordnungssysteme

Beschaffungs- und Praxistipps zur Sicherheit

s.o.

Handmaschinen

Handbohrmaschinen und Akkuschrauber, Handstichsäge, Dekupiersäge

Einsatzbeschränkungen, Werkzeugwechsel, Handhabung und Sicherheitsempfehlungen, Praxistipps am Beispiel Aufbewahrungs-
ständer
Nur Qualitätsmaschinen mit GS-Zeichen.

LS-Handreichung „Umgang mit Maschinen“
GUV SI-8070/I-10, S. 53; II-5, S. 70; III-4.2, S. 129

Stationäre Maschinen

Kapp- und Gehrungssäge, Ständerbohr- maschine, Format-Kreissäge 2)

Einsatzbeschränkungen, Werkzeugwechsel, Handhabung und Sicherheitsempfehlungen, Praxistipps am Beispiel Aufbewahrung-
sblock.
Nur Qualitätsmaschinen mit GS-Zeichen.

LS-Handreichung „Umgang mit Maschinen“ GUV SI-8070/I-10, S. 53; II-5, S. 70;

Koordinatentisch 3)

Werkzeuge (Durchmesser, Material), Entstaubung, Notausschalter, Fräserwechsel, Bearbeitungseinheit, Schutzhaube

LS-Handreichung „Empfehlungen zum Einsatz von Fräseinricht-
ungen in Verbindung mit dem Koordinatentisch-
system“

Werkstoffe

Holz

Auswahl, keine Harthölzer verwenden

 

Metalle

Auswahl, Einsatzbeschrän-
kungen für Koordinatentisch beachten

 

Kunststoffe

Auswahl, Zersetzungs-
produkte, Stäube

GUV SI_8070, II-5,
S. 76

Klebstoffe

Auswahl, sicherer Umgang

GUV SI_8070, II-7.3,
S. 83

Farben, Lacke

auf Wasserbasis

GUV SI_8070, II-7.3,
S. 82

1 ) Ein Maschinenraum ist für den NwT-Unterricht nicht unbedingt nötig. Eine Sicherheits-Einweisung  erfolgt nur bei Bedarf.

2) Eine Formatkreissäge ist für den NwT-Unterricht nicht unbedingt nötig. Eine Sicherheits-Einweisung  erfolgt nur bei Bedarf.

3) Ein Koordinatentisch ist für den NwT-Unterricht sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig. Eine Sicherheits-Einweisung erfolgt nur bei Bedarf.