Die Fortbildungen sollten fachdidaktische Möglichkeiten des
Einsatzes des Computers im Unterricht vermitteln, deshalb wurde
von den TeilnehmerInnen erwartet, dass sie die notwendigen
Grundlagenkenntnisse im Umgang mit dem Computer beherrschen
(Basis-wissen über das Arbeiten mit Windows, MS Word, MS
PowerPoint und dem Internet, wie sie z.B. in der
INTEL®-Fortbildungsreihe oder in ähnlichen
Fortbildungsmaßnahmen vermittelt wurden).
Die TeilnehmerInnen sollten in ihrer Schule die Möglichkeit
gehabt haben, mit ihren Schülern in einem funktionierenden,
netzbasierten Computerraum oder in einem Unterrichtszimmer mit
Medienecke zu arbeiten.
Bei schulinternen/-nahen Fortbildungen war zumindest bei der
ersten Veranstaltung die Anwesenheit des Netzwerkberaters/in
erforderlich und die des Multimediaberaters/in wünschenswert.
Die Schule sollte über einen vernetzten Computerraum mit von
allen PC’s erreichbarem Tauschverzeichnis, Internetanschluss
und Projektionsmöglichkeit verfügen. Der Raum musste an den
Fortbildungstagen ausschließlich für die Fortbildung zur
Verfügung stehen.
Orte und Zeiten der Veranstaltungen wurden den Kolleginnen und
Kollegen nach Ablauf der Meldefrist mitgeteilt.
Die Schulen wurden gebeten, interessierte Kolleginnen und
Kollegen unter Verwendung des zutreffenden Fax-Formulars, das
zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen an alle Realschulen
gegangen ist,
bis spätestens 15. Dezember 2002
beim
zuständigen Oberschulamt zu melden. Um eine sinnvolle Auslastung
der Fortbildnertandems und der Räume zu ermöglichen, werden nur
eindeutige Anmeldungen über die beiliegenden Formulare
angenommen.
Die zugelassenen Teilnehmer/innen wurden über die Schule bis
zum Januar 2003 benachrichtigt.
Bei der Planung schulinterner Fortbildungsveranstaltungen nahmen
die Koordinatoren/innen des Oberschulamtes nach Ablauf der
Meldefrist mit dem Projektverantwortlichen an der Schule Kontakt
auf zur genauen Terminierung der Veranstaltung.
Die Teilnehmer/innen erhielten auf Antrag Ersatz der Reisekosten nach dem geltenden Landesreisekostengesetz.