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Aufgaben MMB

Die Multimediaberaterinnen und Multimediaberater sind Fortbildner und Berater für multimediale Inhalte an der Schule. Sie unterstützen und beraten die Schulleitung und das Kollegium bei der durch die Curricula vorgesehenen Integration der Medienbildung in der Schule. Der Fortbildungsaspekt steht bei dieser Tätigkeit im Vordergrund. Die Auswahl der Fortbildungsinhalte sollte sich an einer möglichen unterrichtlichen Umsetzung in der jeweiligen Schulart orientieren und gesellschaftliche sowie technische Entwicklungen in den Blick nehmen.

Schulinterne Lehrerfortbildungen sollen im Rahmen von 15 Unterrichtsstunden bzw. 4 Schilf-Nachmittagen pro Schuljahr im Rahmen des schulinternen Fortbildungskonzeptes, das die Multimediaberaterinnen und Multimediaberater mit erarbeiten, durchgeführt werden.

Sie ermitteln in Kooperation mit der Fortbildungskoordinatorin bzw. dem Fortbildungskoordinator der Schule den Fortbildungsbedarf im Multimediabereich und melden diesen an das zuständige Regierungspräsidium weiter.

Die Multimediaberaterinnen und Multimediaberater sind kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle mit dem Thema Multimedia zusammenhängenden Fragen an den Schulen. Vor allem die Themen: Mediendidaktik und -methodik, geeignete Software für den Schuleinsatz, Medienerziehung und Jugendschutz, Urheberrecht und Datenschutz, Umgang mit künstlichen Intelligenzen sowie die Online-Plattform Moodle sollen vor Ort im Kollegium geeignet thematisiert werden.

Die Multimedia-Arbeitskreise sind wichtige Einrichtungen zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch der Multimediaberaterinnen und Multimediaberater. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu den neuesten Entwicklungen. Eine regelmäßige Teilnahme wird daher dringend empfohlen.

Die Multimediaberaterinnen und Multimediaberater sind im Rahmen ihrer Entlastung nicht zuständig für die Erstellung und Betreuung der Schulhomepage, die Präsentation der Schule z. B. bei einer 25-Jahr-Feier, Tätigkeiten für die Schulleitung oder für Aufgaben der Schulverwaltung wie z. B. Zeugnisdruck oder die Betreuung audiovisueller Medien. Sie sind auch nicht zuständig für die Installation von Software, die Betreuung der Hardware und des Netzes sowie die Administration einer Online-Plattform.

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