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Elektronische Schließsysteme an Schulen - datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen in diesem Bereich aktuell überarbeitet werden und noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden.

In zunehmendem Maße erneuern Schulträger die bisher üblichen mechanischen Schließanlagen in Schulgebäuden und tauschen diese durch rein elektronische oder elektromechanische Schließsysteme aus.

Rein elektronische Schließanlagen verwenden Funk-Transponder oder Chipkarten anstelle herkömmlicher Schlüssel. Elektromechanische Anlagen - auch als mechatronische bezeichnet - erweitern die mechanischen Schlüssel um eine elektronische Komponente, die meist im Kopf (Griffstück) des Schlüssels integriert ist. Oft - und auch im Folgenden - wird der Begriff elektronische Schließanlage als Oberbegriff für beide Arten von Anlagen verwendet.

Von den Herstellern (Auswahl unter: https://www.facility-manager.de/marktuebersicht/digitale-schliessysteme/) werden vor allem wirtschaftliche Vorteile, die durch eine Vereinfachung der Schlüssel- und Schließanlagenverwaltung und durch die funktionale Flexibilität derartiger Anlagen beim Austausch und bei der Nachrüstung oder Ergänzung bestehender Anlagen entstehen, als Entscheidungsgründe für elektronische Schließsysteme benannt. Auch die Möglichkeit des sofortigen Sperrens verlorener Schlüssel, die Vergabe individueller Zutrittsberechtigungen und die Integration mandantenfähiger Systeme in ein globales Facilitymanagement sprechen aus Sicht der Hersteller für sich.

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