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Pod­cast — Ein­ho­lung von Nut­zungs­rech­ten

Hin­weis

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Ma­te­ria­li­en und In­for­ma­tio­nen, die Sie hier vor­fin­den, zum Teil noch nicht an die neue Ge­set­zes­la­ge an­ge­passt sind.

Nut­zung von Pod­cast im Un­ter­richt und in der Leh­rer­fort­bil­dung

Schrei­ben an den SWR und die Ant­wort

Sehr ge­ehr­te Damen und Her­ren,
dür­fen Ihre Pod­casts für die Nut­zung im Un­ter­richt an öf­fent­li­chen Schu­len (nicht-kom­mer­zi­ell) und in der staat­li­chen Leh­rer­fort­bil­dung (nicht-kom­mer­zi­ell) von Lehr­kräf­ten abon­niert und dann im Un­ter­richt ein­ge­setzt wer­den?
In der Regel wird an Schu­len in einer ver­netz­ten Um­ge­bung ge­ar­bei­tet, was für die Be­reit­stel­lung von Pod­casts im Un­ter­richt be­deu­tet, dass Sie im schu­li­schen Netz­werk ge­spei­chert und von dort ab­ge­ru­fen wer­den soll­ten.
Wir be­rei­ten im Mo­ment eine Leh­rer­fort­bil­dung zum Thema "Ur­he­ber­recht und Da­ten­schutz in der Schu­le" vor, die dann lan­des­weit durch­ge­führt wer­den soll. Ziel­grup­pe sind Leh­re­rin­nen und Leh­rer, die di­gi­ta­le Daten in der Schu­le nut­zen, be­reit­stel­len und er­stel­len. Die­ser Ziel­grup­pe wol­len wir auch zum Thema Pod­casts die nö­ti­gen In­for­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stel­len.
In der Hoff­nung auf eine po­si­ti­ve Ant­wort vie­len Dank!
Mit freund­li­chen Grü­ßen
XXXXXX


Sehr ge­ehr­te Frau XXX,

wir haben Ihre An­fra­ge an un­se­re SWR Rechts­ab­tei­lung wei­ter­ge­gen. Die Ant­wort er­gibt sich aus § 52a UrhG. Darin ist ge­re­gelt, dass es zu­läs­sig ist,

"ver­öf­fent­lich­te klei­ne Teile eines Wer­kes, Werke ge­rin­gen Um­fangs sowie ein­zel­ne Bei­trä­ge aus Zei­tun­gen oder Zeit­schrif­ten zur Ver­an­schau­li­chung im Un­ter­richt an Schu­len, Hoch­schu­len, nicht­ge­werb­li­chen Ein­rich­tun­gen der Aus- und Wei­ter­bil­dung sowie an Ein­rich­tun­gen der Be­rufs­bil­dung aus­schließ­lich für den be­stimmt ab­ge­grenz­ten Kreis von Un­ter­richts­teil­neh­mern ... öf­fent­lich zu­gäng­lich zu ma­chen, so­weit dies zu dem je­wei­li­gen Zweck ge­bo­ten und zur Ver­fol­gung nicht kom­mer­zi­el­ler Zecke ge­recht­fer­tigt ist"

Die Zu­gäng­lich­ma­chung der Werke bzw. Werk­t­ei­le darf im Un­ter­richt aus­schließ­lich für den ab­ge­grenz­ten Kreis von Un­ter­richts­teil­neh­mern er­fol­gen, muss durch den Un­ter­richts­zweck ge­bo­ten und zur Ver­fol­gung nicht kom­mer­zi­el­ler Zwe­cke ge­recht­fer­tigt sein. Zu­grei­fen dür­fen folg­lich nur der Leh­rer und des­sen Schü­ler, ein Zu­griff durch die Ver­wal­tung der Schu­le oder zur blo­ßen Un­ter­hal­tung der Schü­ler (Über­brü­ckung einer Frei­stun­de) ist durch § 52 a Abs. 1 Nr. 1 nicht ge­deckt. So­weit diese Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sind, dür­fen die Pod­casts auch auf den Schul­ser­ver ge­la­den wer­den.
Die­ser muss aber gegen den Zu­griff durch nicht­be­rech­tig­te Per­so­nen ab­ge­schot­tet sein. Durch ge­eig­ne­te Zu­gangs­kon­troll­sys­te­me muss die Schu­le daher si­cher stel­len, dass keine an­de­ren Per­so­nen als Leh­rer und Schü­ler und Leh­rer und Schü­ler auch nicht zu an­de­ren als Un­ter­richts­zwe­cken auf die Pod­casts zu­grei­fen kön­nen. Pod­casts grö­ße­ren Um­fangs ( ab ca 10 Mi­nu­ten Länge) fal­len nicht unter diese Pri­vi­le­gie­rung.

So­weit eine Sen­dung spe­zi­ell als Schul­funk­sen­dung aus­ge­wie­sen ist, darf sie gem. § 47 UrhG mit­ge­schnit­ten und der Mit­schnitt im Un­ter­richt den Schü­lern vor­ge­spielt wer­den. Un­se­re Sen­dun­gen der Reihe "SWR2-Wis­sen" (sie wer­den alle als Pod­cast auf dem SWR Ser­ver an­ge­bo­ten) be­trach­ten wir als Schul­funk­sen­dun-gen. Sie dür­fen daher auf­ge­zeich­net und im Un­ter­richt wie­der­ge­ge­ben wer­den. Eine Ver­tei­lung über Schul­ser­ver wäre da­ge­gen nicht zu­läs­sig, so­fern die Schü­ler die Sen­dun­gen auf ihrem Rech­ner in­di­vi­du­ell ab­ru­fen kön­nen. In die­sem Fall läge eine öf­fent­li­che Zu­gäng­lich­ma­chung vor, die nur in­ner­halb der Gren­zen des § 52 a er­laubt ist. Un­se­re Rechts­ab­tei­lung hält es im Rah­men des Schul­funk­pri­vi­legs aber für zu­läs­sig, wenn der Leh­rer den auf dem Schul­ser­ver unter Ver­schluss ge­hal­te­nen Pod­cast zur Ver­wen­dung im Un­ter­richt auf sei­nen ei­ge­nen Rech­ner lädt und den Pod­cast über eine an sei­nen Rech­ner an­ge­schlos­se­ne Ver­stär­keran-lage auf Laut­spre­cher im Klas­sen­raum aus­gibt. Zu die­ser Frage gibt es aber noch keine durch die Recht­spre­chung ab­ge­si­cher­te Ge­set­zes­aus­le­gung.

Mit freund­li­chen Grü­ßen
XXXX

SWR2 Bil­dung und Wis­sen­schaft

Wei­ter zu Spiel­film