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Inahltliche und didaktische Vorüberlegungen

Die zunehmende sichtbare oder unsichtbare Präsenz von künstlicher Intelligenz in unserem Alltag geht mit oft neuen moralischen Herausforderungen einher, die sowohl individuelle wie auch gesamtgesellschaftliche Dimensionen umfasst. 1 Häufig stellt dabei die bewusste oder unbewusste Nutzung von KI eine Herausforderung für die Autonomie des Einzelnen dar: Mehr oder weniger mühsame Arbeiten und Aufgaben lassen sich an Maschinen und Algorithmen delegieren, die in der Regel für den Laien nicht zu durchschauen sind.2 Das betrifft auch und insbesondere Fragen der Entscheidungsfindung. Dabei steht die Gefahr im Raum, dass von einer KI getroffene Entscheidungen einfach hingenommen werden, ohne deren Hintergründe zu verstehen oder mögliche Folgen zu hinterfragen. Wenn etwa KI-gestützte Empfehlungssysteme unsere Vorlieben immer genauer vorhersagen, kann dies dazu führen, dass unsere Meinungsbildung zunehmend von Algorithmen gesteuert wird, ohne dass wir es bemerken.

Das im Bildungsplan formulierte „Verständnis des Menschen […], der sich als grundsätzlich selbstbestimmtes Individuum in seinem Handeln an moralischen Prinzipien und an Vorstellungen eines in seinen Grundsätzen begründbaren guten Lebens orientiert“3 ist dementsprechend herausgefordert, zumal KI zentraler Bestandteil der „wissenschaftlich-technischen, gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen und der damit einhergehenden zunehmenden Unübersichtlichkeit“4 darstellt. Das zentrale Anliegen des Ethikunterrichtes der ethischmoralischen Urteilsfindung in praktischer Absicht setzt daher auch voraus, sich in einer zunehmend von KI geprägten Welt selbstbestimmt orientieren zu können. Gerade weil viele KI-gestützte Prozesse oft intransparent sind und unbewusst Einfluss auf individuelles und gesellschaftliches Handeln nehmen, bedarf es einer kritischen Auseinandersetzung mit den normativen Grundlagen dieser Technologien. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesen Herausforderungen auseinanderzusetzen: Wer versteht, wie KI funktioniert und welche ethischen Probleme sie mit sich bringt, kann bewusster und reflektiert mit ihren Möglichkeiten umgehen.

Dem trägt die vorliegende Unterrichtseinheit insofern Rechnung, dass sie ausgehend von schülernahen Erscheinungs- und Verwendungsformen künstlicher Intelligenz moralische Probleme aufzeigt, die altersangemessen analysiert und reflektiert werden sollen. Sie stellt sich die Frage, wie wir in einer zunehmend von künstlicher Intelligenz geprägten Welt unsere individuelle und gesellschaftliche Autonomie wahren können, während wir zugleich die Potentiale von KI für eine nachhaltige und gerechte Zukunft nutzen können. Der Bezugspunkt des Bildungsplans ist dabei die Einheit Mensch, Natur und Technik für die Klassen 7/8 (3.1.5.2.), die sich durch ihren expliziten Technikbezug hierfür in besonderem Maße eignet.5 Dabei stehen insbesondere die Spannungsfelder zwischen Autonomie und Fremdbestimmung sowie zwischen technologischem Fortschritt und Verantwortung im Fokus. Die Schülerinnen und Schüler sollen Chancen und Risiken der KI für Individuum und Gesellschaft bewerten, um für einen ethisch reflektierten Umgang der Technologie vorbereitet zu sein.

1 Exemplarische Überblicke geben hierzu beispielsweise Julian Nida-Rümelin, Nathalie Wiedenfeld: Digitaler Humanismus – Eine Ethik für das Zeitalter der Künstlichen Intelligenz, München 2018; Jens Kipper: Künstliche Intelligenz – Fluch oder Segen? Berlin 2020. Bert Heinrichs, Jan-Hendrik Heinrichs, Markus Rüther: Künstliche Intelligenz. Berlin/Boston 2022. S. 86-130.

2 Vgl. hierzu Andreas Wolkenstein: Müssen Algorithmus-basierte Entscheidungen erklärbar sein? Über black box-Algorithmen und die Ethik von Überzeugungen in der Mensch-Maschine-Interaktion. In: Orsolya Friedrich, Johanna Seifert, und Sebastian Schleidgen (Hrsg.): Mensch-Maschine-Interaktion Konzeptionelle, soziale und ethische Implikationen neuer Mensch-Technik-Verhältnisse. Paderborn 2023. S. 312-331.

3 Leitgedanken zum Kompetenzerwerb.

4 Leitgedanken zum Kompetenzerwerb.

5 Es lassen sich auch andere Bildungsplanbezüge herstellen, wie z.B. zu der Einheit 3.1.3.1 Handeln in der medial vermittelten Welt.