Anwendungsbeispiel Arbeitsblatt
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.
Spielfilm — Einholung von Nutzungsrechten
Wenn ein Film in der Schule außerhalb des Unterrichts vorgeführt werden soll (z.B. als Schulkino), wird eine Lizenz zur öffentlichen Vorführung benötigt. Filme mit dieser Lizenz erhält man beim zuständigen Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ), bzw. Kreismedienzentren (KMZ), vgl. Checkliste Film und Musik.
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